Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20  für das Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters der Gemeinde Bentwisch

 

1.

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 für das Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hansecenters aus den vorliegenden Äußerungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

 

4

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Rostock

 

5

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

 

9

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

30

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bentwisch-Volkenshagen

 

31

Katholische Pfarrei Herz Jesu Rostock

 

34

Gemeinde Mönchhagen

 

35

Gemeinde Rövershagen

 

 

Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden.

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

2

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

 

7

Deutscher Wetterdienst

 

8

Bergamt Stralsund

 

10

Straßenbauamt Stralsund

 

14

Polizeiinspektion Güstrow

 

15

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

 

21

50 Hertz Transmission GmbH

 

22

HanseGas GmbH

 

23

GDMcom

 

24

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

27

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

29

Handelsverband Nord

 

32

Regionalbus Rostock GmbH

 

36

Gemeinde Broderstorf

 

38

Gemeinde Poppendorf

 

 

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 20 aus den vorliegenden Äußerungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage)

 

 

3

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

 

6

Hauptzollamt Stralsund

 

11

StALU Mittleres Mecklenburg

 

12

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

13

Forstamt Billenhagen

 

16

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

16

LK Rostock, Kreisordnungsamt/Brandschutz

 

16

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

16

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

16

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

16

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

16

LK Rostock, untere Immissionsschutzbehörde

 

17

Nordwasser GmbH

 

18

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

19

Stadtwerke Rostock AG

 

20

E.DIS AG

 

23/1

PCK Raffinerie GmbH über BIL Leitungsauskunft

 

25

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

26

Industrie- und Handelskammer

 

28

WBV Untere Warnow – Küste

 

33

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

37

Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August

2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, sowie nach § 86 der Landesbauordnung

Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 15.Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), die durch Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V S. 682) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 20, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 20 ist erst dann ortsüblich bekannt zu machen, wenn die Naturschutzgenehmigung für die Beseitigung der Windschutzpflanzung an der Bentwischer Straße und die mittelbare Beeinträchtigung der geschützten Biotope im Plangebiet durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock erteilt worden ist.