Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zum Neubau eines EFH auf dem Flurstück 49/11 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Das Vorhaben widerspricht nicht dem öffentlichen Belang des Flächennutzungsplanes, der in diesem Bereich Mischgebietsfläche ausweist. Auch ändert sich durch das Hinzukommen eines Wohngebäudes der deutlich gewerblich durchmischte Gebietscharakter nicht.

Da sich der Vorhabenstandort als eine „Lücke“ darstellt, ist eine weitere Ausuferung in den unbeplanten Bereich nicht gegeben. Ebenso lässt sich mangels Vergleichsfälle keine negative Vorbildwirkung aus einer Zustimmung ableiten.