Sitzung: 28.01.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/2737/2020/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage zum Neubau eines EFH auf dem Flurstück 49/11 der Flur 1 Gemarkung
Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Das Vorhaben widerspricht nicht dem
öffentlichen Belang des Flächennutzungsplanes, der in diesem Bereich
Mischgebietsfläche ausweist. Auch ändert sich durch das Hinzukommen eines
Wohngebäudes der deutlich gewerblich durchmischte Gebietscharakter nicht.
Da sich der Vorhabenstandort als eine „Lücke“
darstellt, ist eine weitere Ausuferung in den unbeplanten Bereich nicht
gegeben. Ebenso lässt sich mangels Vergleichsfälle keine negative Vorbildwirkung
aus einer Zustimmung ableiten.