Sitzung: 28.01.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2762/2020/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt der
Voranfrage: Ist die private Nutzung des Grundstückes zur Tierhaltung, als
Hundetrainingsplatz und Garten sowie die Errichtung von Unterständen und Zäunen
bauplanungsrechtlich zulässig? das
gemeindliche Einvernehmen aus bauplanerischer Sicht nicht zu erteilen:
Grund: Der Flächennutzungsplan weist
Landwirtschaft aus.
Die Anwendung des § 35(2) BauGB und § 35(1)
Satz 4 BauGB entfällt, da eine unmittelbare Grenzbebauung vorgesehen ist.