Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt der Voranfrage: Ist die private Nutzung des Grundstückes zur Tierhaltung, als Hundetrainingsplatz und Garten sowie die Errichtung von Unterständen und Zäunen bauplanungsrechtlich zulässig? das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanerischer Sicht nicht zu erteilen:

Grund: Der Flächennutzungsplan weist Landwirtschaft aus.

Die Anwendung des § 35(2) BauGB und § 35(1) Satz 4 BauGB entfällt, da eine unmittelbare Grenzbebauung vorgesehen ist.