Sitzung: 14.12.2020 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Betriebskostenabrechnung zwischen der Gemeinde Rövershagen als
Vermieter und dem Landkreis Rostock als Mieter der gemeindlichen Sportstätte
ergab einen Rückzahlungsanspruch des Landkreises Rostock für zu viel gezahlte Betriebskosten-vorausleistungen
für das Abrechnungsjahr 2019 in Höhe von 2.492,86 €.
Der Landkreis Rostock hat einen Anspruch auf Erstattung dieser zu viel
gezahlten Betriebskosten mit Übergabe der Betriebskostenabrechnung.
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die finanziellen Mittel
zur Deckung dieser außerplanmäßigen Kosten in Höhe von 2.492,86 € aus dem
Produktkonto 03.62600-4730000 „Finanzerträge aus verbundenen Unternehmen“
(Dividende für das Wirtschaftsjahr 2019) zur Verfügung zu stellen.