Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Betriebskostenabrechnung zwischen der Gemeinde Rövershagen als Vermieter und dem Landkreis Rostock als Mieter der gemeindlichen Sportstätte ergab einen Rückzahlungsanspruch des Landkreises Rostock für zu viel gezahlte Betriebskosten-vorausleistungen für das Abrechnungsjahr 2019 in Höhe von 2.492,86 €.

Der Landkreis Rostock hat einen Anspruch auf Erstattung dieser zu viel gezahlten Betriebskosten mit Übergabe der Betriebskostenabrechnung.

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die finanziellen Mittel zur Deckung dieser außerplanmäßigen Kosten in Höhe von 2.492,86 € aus dem Produktkonto 03.62600-4730000 „Finanzerträge aus verbundenen Unternehmen“ (Dividende für das Wirtschaftsjahr 2019) zur Verfügung zu stellen.