Sitzung: 03.12.2020 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/1880/2020/GGE
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande hebt den Beschluss VFA/829/771/2019/GGE vom 26.09.2019 und somit
die 6. Änderungssatzung vom 14.11.2019 auf, da dieser Beschluss fehlerhaft war.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
Davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt die 6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:
6. Änderungssatzung
der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die
Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom … und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 6. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 29.11.2018, wie folgt geändert:
In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird
für die Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 29,63 €/ha durch den Gebührensatz 27,57 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 7,65 €/ha durch den Gebührensatz 14,56 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 45,93 €/ha durch den Gebührensatz 87,34 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 15,08 €/ha durch den Gebührensatz 28,67 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 12,80 €/ha durch den Gebührensatz 12,10 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 76,80 €/ha durch den Gebührensatz 72,57 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 25,03 €/ha durch den Gebührensatz
23,65 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 17,81 €/Ha durch den Gebührensatz 15,75 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 110,47 €/ha durch den Gebührensatz 95,42 €/ha ersetzt
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Gelbensande, den ……………..
Manfred Labitzke Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 6. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
1. Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April
2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 werden die von Kommunen
für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge
durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen,
Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den
Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch
genommene Fremdleistungen.
2. Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und
Flächen
2.1.
Gewässerunterhaltung
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 18.02.2019. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Beitragseinheit (9,25 €/ha)
- die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (1.935,46 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
37,7264 |
107,52 |
994,56 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
12,1930 |
34,75 |
321,44 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
2,4800 |
7,07 |
65,38 |
Fläche
mit besondere funktionaler Prägung (II) |
5,1405 |
14,65 |
135,51 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
3,1709 |
6,02 |
55,73 |
Grünanlage (III) |
27,7372 |
26,35 |
243,74 |
Verkehrsfläche (II) |
100,8026 |
255,24 |
2.360,92 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
721,7255 |
685,59 |
6.341,73 |
Waldfläche (I) |
2.449,5238 |
1.163,52 |
10.762,59 |
Wasserfläche (III) |
22,8655 |
2,17 |
20,04 |
gesamt |
3.383,3654 |
2.302,88 |
21.301,64 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe
|
Fläche in ha |
Kosten in € |
Waldfläche
(I) |
2.449,5238 |
10.762,59 |
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
158,3425 |
3.877,81 |
Sonstige
Grundstücksflächen
(III) |
775,4991 |
6.661,24 |
gesamt |
3.383,3654 |
21.301,64 |
Die Verwaltungskosten werden in
Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 1.935,46 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in ha |
Anteil an der Gesamtfläche in % |
Anteil an den Zuschlägen in € |
Kosten GWU in € |
gesamt in € |
Verwaltungs- kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
2.449,5238 |
72,40 |
1.401,25 |
10.762,59 |
12.163,84 |
1.216,38 |
13.380,23 |
Gebäude, Frei-fläche, Verkehrsfläche (II) |
158,3425 |
4,68 |
90,58 |
3.877,81 |
3.968,39 |
396,84 |
4.365,23 |
Sonstige Grundstücks- Flächen (III) |
775,4991 |
22,92 |
443,63 |
6.661,24 |
7.104,86 |
710,49 |
7.815,35 |
gesamt |
3.383,3654 |
100 |
1.935,46 |
21.301,64 |
23.237,10 |
2.323,71 |
25.560,81 |
2.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 18.02.2019 sowie der Änderungsbescheid vom 27.05.2019. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
die Höhe der Kosten je
Beitragseinheit (26,47 €).
Die unterschiedlichen
Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
9,4674 |
28,4022 |
751,74 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
2,5356 |
7,6068 |
201,33 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
0,6779 |
2,0337 |
53,83 |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
4,1840 |
12,5520 |
332,22 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof
(III) |
2,8835 |
5,7670 |
152,64 |
Grünanlage (III) |
6,8706 |
6,8706 |
181,85 |
Verkehrsfläche (II) |
26,1343 |
78,4029 |
2.075,14 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
140,2231 |
140,2231 |
3.711,38 |
Waldfläche (I) |
745,1350 |
372,5675 |
9.861,00 |
Wasserfläche (III) |
5,8414 |
0,5841 |
15,46 |
gesamt |
943,9528 |
655,0099 |
17.336,60 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
745,1350 |
9.861,0022 |
986,1002 |
10.847,10 |
Gebäude, Freiflächen,
Verkehrsflächen (II) |
42,9992 |
3.414,2689 |
341,4269 |
3.755,70 |
Sonstige
Grundstücksflächen (III) |
155,8186 |
4.061,3309 |
406,1331 |
4.467,46 |
gesamt |
943,9528 |
17.336,6021 |
1.733,6602 |
19.070,26 |
2.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 18.02.2019 sowie der Änderungsbescheid vom 27.05.2019. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (21,99 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
d) Waldflächen (I)
e) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
f) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
5,2193 |
15,6579 |
344,35 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
3,4257 |
10,2771 |
226,02 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
0,2982 |
0,2982 |
6,56 |
Verkehrsfläche (II) |
21,9778 |
65,9334 |
1.4450,03 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
9,6122 |
9,6122 |
211,39 |
Waldfläche (I) |
816,8437 |
408,4219 |
8.982,13 |
Wasserfläche (III) |
0,2506 |
0,0251 |
0,55 |
gesamt |
857,6275 |
510,2257 |
11.221,03 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
816,8437 |
8.982,1307 |
898,2131 |
9.880,34 |
Gebäude, Freiflächen,
Verkehrsflächen (II) |
30,6228 |
2.020,3963 |
202,0396 |
2.222,44 |
Sonstige
Grundstücksflächen (III) |
10,1610 |
218,5035 |
21,8503 |
240,35 |
gesamt |
857,6275 |
11.221,0305 |
1.122,1031 |
12.343,13 |
2.4.
Schöpfwerk
Moorgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 18.02.2019 sowie der Änderungsbescheid vom 27.05.2019. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (28,92 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
g) Waldflächen (I)
h) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
i) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
- |
- |
-- |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
- |
- |
- |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
Fläche
mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
- |
- |
- |
Verkehrsfläche (II) |
0,0764 |
0,2292 |
6,63 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
- |
- |
- |
Waldfläche (I) |
0,0146 |
0,0073 |
0,21 |
Wasserfläche (III) |
- |
- |
- |
Gesamt |
0,0910 |
0,2365 |
6,84 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
0,0146 |
0,2111 |
0,0211 |
0,23 |
Gebäude, Freiflächen,
Verkehrsflächen (II) |
0,0764 |
6,6290 |
0,6629 |
7,29 |
Sonstige
Grundstücksflächen (III) |
- |
- |
- |
- |
gesamt |
0,0910 |
6,8401 |
0,6840 |
7,52 |
3. Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1.
Gewässerunterhaltung
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 13.380,23 €
Gesamtfläche: 2.449,5238 ha
Gebührensatz: 5,46
€/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 4.365,23 €
Gesamtfläche: 158,3425 ha
Gebührensatz: 27,57 €/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 7.815,35 €
Gesamtfläche: 775,4991 ha
Gebührensatz: 10,08
€/ha
3.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 10.847,10 €
Gesamtfläche: 745,1350 ha
Gebührensatz: 14,56 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 3.755,70 €
Gesamtfläche: 42,9992 ha
Gebührensatz:
87,34 €/ha
c) Sonstige Grundstücksfläche
Gesamtkosten: 4.467,46 €
Gesamtfläche: 155,8186 ha
Gebührensatz: 28,67 €/ha
3.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
a) Waldfläche
Gesamtkosten: 9.880,34 €
Gesamtfläche: 816,8437 ha
Gebührensatz: 12,10 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 2.222,44 €
Gesamtfläche: 30,6228 ha
Gebührensatz: 72,57 €/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 240,35 €
Gesamtfläche: 10,1610 ha
Gebührensatz: 23,65
€/ha
3.4 Schöpfwerk
Moorgraben
a) Waldfläche
Gesamtkosten: 0,23 €
Gesamtfläche: 0,0146 ha
Gebührensatz: 15,75 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 7,29 €
Gesamtfläche: 0,0764 ha
Gebührensatz: 95,42
€/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 0,00 €
Gesamtfläche: 0,000 ha
Gebührensatz: 0,00 €
Anlagen:
keine
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
Davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0