Sitzung: 19.11.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2748/2020/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Anträgen zur teilweisen Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Altgemeinde
Bentwisch im Bereich der Ortslage Klein Kussewitz mit den folgenden
Planungszielen einzuleiten. Die Planungsziele sind in einer
Einwohnerversammlung der Klein Kussewitzer zu erörtert und zu konkretisiert.
Die Gemeinde Bentwisch ist von allen Kosten, die mit den Bauleitplanverfahren in Verbindung, stehen freizuhalten.
Um die Absprachen zwischen Investoren und Gemeinde sowie dem Planer zu vereinfachen, ist durch die Investoren eine Interessengemeinschaft zu gründen, die als Vertragspartner gegenüber Gemeinde und Planer auftreten.
Die Interessengemeinschaft beauftragt die städtebaulichen Planungsleistungen sowie alle sich aus dem Bauleitplanverfahren ergebenden notwendigen Gutachten etc.
Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass sich aus der Zustimmung der Gemeinde kein Anspruch auf Erreichen der
angestrebten Planungsziele ableiten lässt und die Gemeinde sich vorbehält das
Verfahren einzustellen, wenn die städtebaulichen Ziele nicht erreicht werden
können