Sitzung: 19.11.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: V00/2741/2020/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den EVB-IT Pflegevertrag mit der Firma Platzdorsch Web &
Softwareentwicklung abzuschließen und die jährlichen laufenden Kosten in Höhe
von 1.000,00 EUR in den Haushalt unter dem Produktkonto 1.11104.5624900 einzustellen.
Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt den
Bürgermeister und den 1. Stellvertretenden Bürgermeister den EVB-IT
Pflegevertrag mit der Firma Platzdorsch Web & Softwareentwicklung zu unterzeichnen.
Vertrag über
Pflegeleistungen für Standardsoftware*
Inhaltsangabe
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen
3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der
Pflegeleistungen ist
4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen
4.1 Beginn / Dauer der Pflegeleistungen
4.2 Kündigung von Pflegeleistungen.
5.1 Vergütung für die Pflegeleistungen
6 Servicezeiten* für die Pflegeleistungen
7 Art und Umfang der Pflegeleistungen
7.1 Überlassung neuer Programmstände* der
Standardsoftware*
7.1.1 Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände*
7.2.2 Kenntniserlangung von Störungen*
7.2.3 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten*
8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach
Aufwand
8.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und
Vergütung von Personentagessätzen
8.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten
8.4 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
10 Mängelhaftung (Gewährleistung)
11.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger
Pflichtverletzung
11.2 Haftung für entgangenen Gewinn.
12.1 Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten*
12.2 Nichteinhaltung von vereinbarten
Wiederherstellungszeiten*
14.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des
Auftragnehmers
14.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen
14.3 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische
Merkmale
14.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
|
Vertrag über Pflegeleistungen
für Standardsoftware* |
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|
Zwischen |
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|
Gemeinde Bentwisch über Amt Rostocker Heide |
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Eichenallee 20a |
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18182 Gelbensande |
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— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — |
||
und |
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|
Platzdorsch Webentwicklung Björn Kludig, Tim Dau GbR |
||
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Hansestraße 21 |
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|
18182 Bentwisch |
||
|
— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt — |
||
wird folgender Vertrag geschlossen:
1
Gegenstand
und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für die vereinbarte Standardsoftware*
MachMit! inkl. Hosting,
Subdomain, Wartung und Weiterentwicklung.
1.2 Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den
Seiten 1 bis 1 und den folgenden Anlagen:
Anlage |
Bezeichnung |
Datum/ |
Anzahl Seiten |
1 |
Angebot vom
10.10.2020 |
A-2000909 |
2 |
Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge .
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT
Pflege S (EVB-IT Pflege S-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen
geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei
Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Pflege S-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Pflege S-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Pflege S-AGB zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in Tabelle aus Nummer 1.2.1 aufgelistet werden.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in
diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt
einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
2
Überblick über
die vereinbarten Leistungen
Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände*
Störungsbeseitigung
Sonstige Pflegeleistungen
3
Beschreibung
der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist
Lfd. Nr. |
Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr., |
Lizenzart und Anzahl |
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1 |
MachMit! |
Kommerziell, 1 Lizenz |
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|
|
|
1 Die Angabe des Vertrages zur
Überlassung der Standardsoftware* ist nur notwendig, wenn in Nummer 5.1 eine abweichende Vergütung für den
Zeitraum bis zum Ablauf der Mängelansprüche aus der Überlassung vereinbart
wird.
4
Beginn / Dauer / Kündigung der
Pflegeleistungen
4.1 Beginn / Dauer der Pflegeleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit
dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware*
zu den in Anlage Nr. vereinbartem/n Zeitpunkt(en)
jeweils
unbefristet,
mindestens jedoch für die Dauer von Monaten (Mindestvertragsdauer)
für die Dauer von Monaten
für den/die in Anlage Nr. vereinbarten Zeitraum/Zeiträume
die vereinbarten Pflegeleistungen zu erbringen.
4.2 Kündigung von Pflegeleistungen
Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).
Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege
S-AGB ist der Auftraggeber nicht zur
Teilkündigung berechtigt.
Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Standardsoftware*) aus Anlage Nr. .
Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.
5
Vergütung
5.1 Vergütung für die Pflegeleistungen
Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) beträgt monatlich 70,00 Euro.
Für den Zeitraum bis zum wird eine abweichende monatliche Pflegepauschale in Höhe von Euro vereinbart.
oder
Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Standardsoftware aus dem in Nummer 3 bezeichneten Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware* wird eine abweichende monatliche Pflegepauschale in Höhe von Euro vereinbart.
Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) ist die Summe der nachfolgend für die jeweiligen Zeiträume gültigen Vergütungsanteile:
Lfd. Nr. |
Standardsoftware aus Nummer 3, lfd. Nr. … |
Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschale |
ggf. reduzierter Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschale bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus dem zugrundeliegenden Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware* |
ggf. reduzierter Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschale für einen bestimmten Zeitraum |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
|
|
|
|
Zeitraum von bis Vergütungsanteil |
|
|
|
|
Zeitraum von bis Vergütungsanteil |
|
|
|
|
Zeitraum von bis Vergütungsanteil |
Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig .
Ausgenommen von der jeweiligen Pflegepauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert nach Aufwand vergütet und in diesem Vertrag gesondert ausgewiesen werden.
Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. .
5.2 Preisanpassung
Es wird eine Preisanpassung vereinbart:
gemäß Ziffer 8.5 EVB-IT-Pflege-AGB:
für die monatliche Pflegepauschale gemäß Nummer 5.1.
für die Preiskategorien gemäß Nummer 8.1.
5.3 Fälligkeit und Zahlung
Die Pflegepauschale ist
abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis
zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern
quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
jährlich bis zum
des laufenden Jahres.
einmalig zum .
gemäß Anlage Nr.
.
Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
5.4 Rechnungsadresse
Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Gemeinde
Bentwisch über Amt Rostocker Heide
Eichenaallee 20a
18182 Gelbensande
6
Servicezeiten*
für die Pflegeleistungen
Störungsbeseitigung gemäß Nummer 7.2 |
Hotline gemäß Nummer 7.3 |
ggf. sonstige Pflegeleistungen gemäß Nummer 7.4 |
||||
von |
bis |
von |
bis |
Von |
bis |
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
an Arbeitstagen Mo-Do |
08:00 |
15:00 |
|
|
08:00 |
15:00 |
an Arbeitstagen Fr |
08:00 |
15:00 |
|
|
08:00 |
15:00 |
an Samstagen |
||||||
an Sonntagen |
|
|
||||
an Feiertagen am Erfüllungsort |
|
|
7
Art
und Umfang der Pflegeleistungen
7.1 Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware*
Der Auftragnehmer verpflichtet sich in nachfolgendem Umfang zur Überlassung folgender neuer Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware*.
Lfd. Nr. |
Standardsoftware* aus Nummer 3, lfd. Nr. |
Art des Programmstandes* |
Installation durch den Auftragnehmer (Abweichend von Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-AGB) |
||||
Patch*, Update* |
Upgrade* |
Release/ Version* |
Umsetzung von in Anlage Nr. genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen (gemäß Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-AGB) |
EXP1 |
|||
1 |
2 |
3a |
3b |
3c |
3d |
3e |
4 |
1 US
= Programmstände* unterliegen US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften
EU = Programmstände * unterliegen
EU-Exportkontrollvorschriften
DT = Programmstände* unterliegen
deutschen Exportkontrollvorschriften
S = Programmstände* unterliegen Exportkontrollvorschriften
Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. .
Regelung zur Abnahme der Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr.
7.1.1
Art der Lieferung
der zu überlassender Programmstände*
Der Auftragnehmer liefert die Programmstände* wie folgt:
gemäß Tabelle in Nummer 7.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: .
gemäß Tabelle in Nummer 7.1 lfd. Nr. in folgender Form: (z.B. durch Bereitstellung zum Download*).
gemäß Tabelle in Nummer 7.1 lfd. Nr. , wie in Anlage Nr. beschrieben.
7.1.2
Vergütung
Es erfolgt keine gesonderte Vergütung;
die Vergütung für die Leistungen dieser Nummer 7.1
ist in der Pflegepauschale enthalten.
Ausgenommen hiervon ist die Installation der neuen Programmstände* die nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 8.1
mit einer Obergrenze in Höhe von pro (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.)
gesondert zu vergüten ist.
7.2 Störungsbeseitigung
7.2.1
Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Standardsoftware* mit Ausnahme der Standardsoftware* gemäß Nummer 3 lfd. Nr. zu beseitigen.
Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB verpflichtet, soweit erforderlich, im Rahmen der Pflicht zur Bereitstellung einer Umgehungslösung auch Eingriffe in deren Objekt- bzw. Quellcode1 vorzunehmen.
Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB nicht berechtigt, eine Störung* zunächst durch Bereitstellung einer Umgehungslösung zu beseitigen.
Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Pflege S-AGB zur Übernahme eines neuen Programmstandes * im Rahmen der Störungsbeseitigung nicht verpflichtet.
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
1 Achtung! Bei Vereinbarung dieser Leistung ist zu
beachten, dass der Auftragnehmer zu ihrer Erbringung auch technisch (z.B.
Zugang zum Quellcode) und rechtlich (z.B. Bearbeitungsrecht) in der Lage sein
muss.
7.2.2
Kenntniserlangung
von Störungen*
7.2.2.1 Störungsmeldung durch den Auftraggeber
Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:
|
Name/Firma: |
Platzdorsch Webentwicklung |
|
Organisationseinheit/Abteilung: |
|
|
|
Hansestraße 21, 18182 Bentwisch |
|
||
Telefon: |
|
|
|
Fax: |
|
|
|
E-Mail: |
mail@platzdorsch.de |
|
|
Web-Adresse des Ticketsystems |
|
|
|
wie folgt:
auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 10.2 EVB-IT Pflege S-AGB)
auf einem Störungsmeldeformular gemäß
Anlage Nr. .
mit Ticketsystem*
des Auftraggebers,
welches
unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist.
wie folgt zur Verfügung gestellt wird telefonisch oder per E-Mail.
7.2.2.2 Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen*
Der Auftragnehmer ist zur
Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems
(Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den
Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der
Anlage Nr.
genügen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
sich in dem in Anlage Nr.
genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen.
7.2.3
Reaktions- und
Wiederherstellungszeiten*
Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten * vereinbart:
Störungsklasse |
Reaktionszeit* in Stunden |
Wiederherstellungszeit* in Stunden |
1 |
2 |
3 |
Betriebsverhindernde Störung* |
||
Betriebsbehindernde Störung* |
||
Leichte Störung* |
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem
Zugang der entsprechenden Störungsmeldung, innerhalb der in Nummer 6
oder Ziffer 4.1 EVB-IT Pflege S-AGB für
die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich
während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten
Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten
Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der
Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 7.2.2.2
erlangen können.
Abweichend davon beginnen und laufen
die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der
Klassen
auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*.
auch innerhalb der folgenden Zeiten: .
Die Reaktionszeiten* und
Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT
Pflege S-AGB wie folgt definiert:
Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeit en* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Pflege S-AGB definierten Störungsklassen festgelegt.
Ergänzend zu Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
7.2.4
Vergütung
Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist in der Pflegepauschale enthalten.
Die Vergütung für die Störungsbeseitigung erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 8.1
mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.
7.3 Hotline
7.3.1 Umfang der
Leistung
Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*.
Abweichend von Ziffer 2.3.3 der
EVB-IT Pflege S-AGB, darf der
Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen,
das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können.
das gemäß Anlage Nr. qualifiziert ist.
Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung der Standardsoftware* beantwortet.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen.
Abweichend von Ziffer 2.3.2 EVB-IT Pflege S-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.
Abweichend von Ziffer 2.3.3 EVB-IT Pflege S-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten in englischer Sprache.
Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen.
Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen,
soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird;
nicht mehr als (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden;
der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der (z.B. zweiten) Ebene erfolgt;
der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach (Anzahl) Minuten erfolgt.
Abweichend von Ziffer 2.3.5 EVB-IT Pflege S-AGB hat der Auftragnehmer die Bearbeitung eines Vorgangs durchgängig durch denselben Mitarbeiter zu gewährleisten.
Abweichend von Ziffer 2.3.6 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer).
Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. .
7.3.2
Vergütung
Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Pflegepauschale enthalten.
Die Vergütung für die Hotline erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 8.1
mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.
7.4 Sonstige Pflegeleistungen
Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. 1 konkret beschriebenen sonstigen Pflegeleistungen.
Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen; die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen ist in der Pflegepauschale enthalten.
Die gesonderte monatliche Pauschale für die sonstigen Pflegeleistungen beträgt .
Die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) 1 bis 3 aus Nummer 8.1
mit einer Obergrenze in Höhe von pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.
8
Ergänzende
Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand
Bezeichnung der Personalkategorie |
Vergütung für Tätigkeiten innerhalb der Geschäftszeit |
Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten |
||||||
Stundensatz |
Tagessatz |
Arbeitstage Montag bis Freitag außerhalb der Geschäftszeit |
Samstag |
Sonn- und Feiertage am Erfüllungsort |
||||
von bis |
von bis |
von bis |
von bis |
|||||
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
Kategorie 1 |
Service/Support (15 €/15 min) |
60,00 |
|
% |
% |
% |
% |
% |
Kategorie 2 |
Webinar |
|
400,00 |
% |
% |
% |
% |
% |
Kategorie 3 |
Seminar vor Ort |
|
600,00 |
% |
% |
% |
% |
% |
Festlegung der Geschäftszeiten:
Arbeitstag |
Geschäftszeit |
|
|||
Montag bis Donnerstag |
von |
|
bis |
|
Uhr |
Freitag |
von |
|
bis |
|
Uhr |
weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
8.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
Abweichend von Ziffer 8.2.4 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
Abweichend von Ziffer 8.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Pflege S-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
8.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten
Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
8.4 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. 1 vereinbart.
Regelung zur Abnahme für die Leistungen gemäß Nummer(n) ergeben sich aus Anlage Nr.
10
Mängelhaftung
(Gewährleistung)
Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate Monate beträgt.
Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. .
Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB-IT Pflege-AGB), gilt nicht.
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
11.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung
Abweichend von Ziffer 14.1 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen maximal das fache (statt des Doppelten), der bis zum Tag der Geltendmachung als Durchschnittswert pro Vertragsjahr geschuldeten Vergütung, wobei etwaige Reduktionen der Vergütung für das erste Vertragsjahr wegen Mängelansprüchen außer Betracht bleiben.
Abweichend von Ziffer 14.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
pro Schadensfall Euro.
insgesamt für diesen Vertrag Euro.
Abweichend von Ziffer 14.1 EVB-IT Pflege S-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. .
11.2 Haftung für entgangenen Gewinn
Abweichend von Ziffer 14.3 EVB-IT Pflege S-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
12.1 Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten*
Ziffer 9.2 der EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
Leistungsart Nummer (Nummern 7.2 und ggf. 7.4) |
Überschreitung um …. |
Vertragsstrafe |
1 |
2 |
3 |
% |
||
% |
||
% |
||
insgesamt pro
Vertragsjahr jedoch maximal |
Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. .
12.2 Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten*
Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
Leistungsart Nummer (z.B. Nummern 7.2 und ggf. 7.4) |
Überschreitung um …. |
Vertragsstrafe |
1 |
2 |
3 |
|
% |
|
|
% |
|
|
% |
|
insgesamt pro
Vertragsjahr jedoch maximal |
|
Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. .
12.3 Sonstige Vertragsstrafen
Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Pflege S-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
13
Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung,
Telefon, Fax, E-Mail):
Herr Andreas Krüger (Bürgermeister)
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse,
Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
Herr Björn Kludig
14
Weitere
Regelungen
14.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
Lfd. Nr. |
Position |
Fachliche Qualifikation |
Sicherheitsüber-prüfung |
Sonstige Anforderungen, |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
1 Stufen
der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Abweichend von Ziffer 7.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
Mindestanforderungen an das
einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .
14.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
bei der Erbringung der vertraglichen
Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr.
zu beachten.
der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen.
die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten.
folgende weitere Regelungen einzuhalten:
14.3 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.
Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .
Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .
14.4 Haftpflichtversicherung
Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart.
14.5 Teleservice*
Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.
14.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 18 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. .
Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG).
Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
14.7 Dokumentation
Abweichend von Ziffer 5 EVB-IT Pflege
S-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Pflegeleistungen nicht in deutscher,
sondern in
Sprache.
14.8 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Bentwisch.
15
Sonstige
Vereinbarungen
Sonstige Vereinbarungen:
Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .
|
|||||||||
|
, |
|
|
, |
|
||||
Ort Datum Ort Datum |
|||||||||
|
Firma
|
|
Auftraggeber |
||||||
|
|||||||||
|
|||||||||
|
|
|
|
||||||
|
Unterschrift(en)
Auftragnehmer (Name(n)
in Druckschrift) |
|
Unterschrift(en)
Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift) |
||||||