Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den EVB-IT Pflegevertrag mit der Firma Platzdorsch Web & Softwareentwicklung abzuschließen und die jährlichen laufenden Kosten in Höhe von 1.000,00 EUR in den Haushalt unter dem Produktkonto 1.11104.5624900 einzustellen.

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt den Bürgermeister und den 1. Stellvertretenden Bürgermeister den EVB-IT Pflegevertrag mit der Firma Platzdorsch Web & Softwareentwicklung zu unterzeichnen.

 

 

 

Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*

 

Inhaltsangabe

 

1      Gegenstand und Bestandteile des Vertrages. 3

1.1          Vertragsgegenstand. 3

1.2          Vertragsbestandteile. 3

2      Überblick über die vereinbarten Leistungen. 4

3      Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist 4

4      Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen. 4

4.1          Beginn / Dauer der Pflegeleistungen. 4

4.2          Kündigung von Pflegeleistungen. 4

5      Vergütung. 5

5.1          Vergütung für die Pflegeleistungen. 5

5.2          Preisanpassung. 5

5.3          Fälligkeit und Zahlung. 5

5.4          Rechnungsadresse. 6

6      Servicezeiten* für die Pflegeleistungen. 6

7      Art und Umfang der Pflegeleistungen. 6

7.1          Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware*. 6

7.1.1       Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände* 7

7.1.2       Vergütung. 7

7.2          Störungsbeseitigung. 7

7.2.1       Leistungsumfang. 7

7.2.2       Kenntniserlangung von Störungen*. 7

7.2.3       Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* 8

7.2.4       Vergütung. 8

7.3          Hotline. 9

7.3.1       Umfang der Leistung. 9

7.3.2       Vergütung. 9

7.4          Sonstige Pflegeleistungen. 9

8      Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand. 10

8.1          Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand. 10

8.2          Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen. 10

8.3          Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten. 10

8.4          Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand. 11

9      Abnahme. 11

10       Mängelhaftung (Gewährleistung) 11

11       Haftungsregelungen. 11

11.1        Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung. 11

11.2        Haftung für entgangenen Gewinn. 11

12       Vertragsstrafen. 11

12.1        Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten*. 11

12.2        Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten*. 11

12.3        Sonstige Vertragsstrafen. 12

13       Ansprechpartner 12

14       Weitere Regelungen. 12

14.1        Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers. 12

14.2        Allgemeine Sicherheitsanforderungen. 12

14.3        Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale. 13

14.4        Haftpflichtversicherung. 13

14.5        Teleservice*. 13

14.6        Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 13

14.7        Dokumentation. 13

14.8        Erfüllungsort 13

15       Sonstige Vereinbarungen. 13

 

                                                                                                    


 

 

Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*

 

 

Zwischen

 

 

Gemeinde Bentwisch

über Amt Rostocker Heide

 

Eichenallee 20a

 

18182 Gelbensande

 

— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —

und

 

 

Platzdorsch Webentwicklung

Björn Kludig, Tim Dau GbR

 

Hansestraße 21

 

18182 Bentwisch

 

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

1              Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

1.1          Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für die vereinbarte Standardsoftware*

MachMit! inkl. Hosting, Subdomain, Wartung und Weiterentwicklung.

1.2          Vertragsbestandteile

Es gelten als Vertragsbestandteile:

1.2.1      dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 1 und den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Pflegevertrag

 

Anlage
Nr.

Bezeichnung

Datum/
Version

Anzahl Seiten

1

Angebot vom 10.10.2020

A-2000909

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

           Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge      .

1.2.2      die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT Pflege S (EVB-IT Pflege S-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2

1.2.3      sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT Pflege S-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Pflege S-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Pflege S-AGB zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in Tabelle aus Nummer 1.2.1 aufgelistet werden.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

2              Überblick über die vereinbarten Leistungen

           Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände*

           Störungsbeseitigung

           Hotline

           Sonstige Pflegeleistungen

3              Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist

Lfd. Nr.

Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.,
ggf. zugrundeliegender Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware*1

Lizenzart und Anzahl

1

MachMit!

Kommerziell, 1 Lizenz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1            Die Angabe des Vertrages zur Überlassung der Standardsoftware* ist nur notwendig, wenn in Nummer 5.1 eine abweichende Vergütung für den Zeitraum bis zum Ablauf der Mängelansprüche aus der Überlassung vereinbart wird.

4              Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen

4.1          Beginn / Dauer der Pflegeleistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit

           folgendem Datum: 01.01.2020

           dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware* 

           zu den in Anlage Nr.       vereinbartem/n Zeitpunkt(en)

jeweils

           unbefristet,

            mindestens jedoch für die Dauer von       Monaten (Mindestvertragsdauer)

           für die Dauer von       Monaten

           für den/die in Anlage Nr.       vereinbarten Zeitraum/Zeiträume

die vereinbarten Pflegeleistungen zu erbringen.

4.2          Kündigung von Pflegeleistungen

           Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Kündigungsfrist       Monat(e) zum Ablauf eines       (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).

           Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt.

           Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Standardsoftware*) aus Anlage Nr.      .

           Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr.       vereinbart.

5              Vergütung

5.1          Vergütung für die Pflegeleistungen

           Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) beträgt monatlich 70,00 Euro.

            Für den Zeitraum bis zum       wird eine abweichende monatliche Pflegepauschale in Höhe von       Euro vereinbart.

oder

            Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Standardsoftware aus dem in Nummer 3 bezeichneten Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware* wird eine abweichende monatliche  Pflegepauschale  in Höhe von       Euro vereinbart.

           Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) ist die Summe der nachfolgend für die jeweiligen Zeiträume gültigen Vergütungsanteile:

Lfd. Nr.

Standardsoft­ware aus Nummer 3, lfd. Nr. …

Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschale

ggf. reduzierter Vergütungs­anteil an der monatlichen Pflegepauschale bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus dem zu­grunde­liegenden Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware*

ggf. reduzierter Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschale für einen bestimmten Zeitraum

1

2

3

4

5

 

 

 

 

Zeitraum von      bis      

Vergütungsanteil      

 

 

 

 

Zeitraum von      bis      

Vergütungsanteil      

 

 

 

 

Zeitraum von      bis      

Vergütungsanteil      

 

           Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig      .

           Ausgenommen von der jeweiligen Pflegepauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert nach Aufwand vergütet und in diesem Vertrag gesondert ausgewiesen werden.

           Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr.      .

5.2          Preisanpassung

           Es wird eine Preisanpassung vereinbart:

            gemäß Ziffer 8.5 EVB-IT-Pflege-AGB:

           für die monatliche Pflegepauschale gemäß Nummer 5.1.

           für die Preiskategorien gemäß Nummer 8.1.

            gemäß Anlage Nr. 1.

5.3          Fälligkeit und Zahlung

Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern

           quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.

           jährlich bis zum       des laufenden Jahres.

           einmalig zum      .

           gemäß Anlage Nr.      .

 

           Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern       Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

5.4          Rechnungsadresse

Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:

Gemeinde Bentwisch über Amt Rostocker Heide

Eichenaallee 20a

18182 Gelbensande

6              Servicezeiten* für die Pflegeleistungen

 

Störungsbeseitigung gemäß Nummer 7.2

Hotline gemäß Nummer 7.3

ggf. sonstige Pflegeleistungen gemäß Nummer 7.4

von

bis

von

bis

Von

bis

1

2

3

4

5

6

7

an Arbeitstagen Mo-Do

08:00

15:00

 

 

08:00

15:00

an Arbeitstagen Fr

08:00

15:00

 

 

08:00

15:00

an Samstagen

 

 

 

 

 

 

an Sonntagen

 

 

 

 

 

 

an Feiertagen am Erfüllungsort

 

 

 

 

 

 

7              Art und Umfang der Pflegeleistungen

7.1          Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware*

           Der Auftragnehmer verpflichtet sich in nachfolgendem Umfang zur Überlassung folgender neuer Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware*.

Lfd. Nr.

Standard­software*

aus Nummer 3, lfd. Nr.

Art des Programmstandes*

Installation durch den Auftragnehmer

(Abweichend von Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-AGB)

Patch*, Update*

Upgrade*

Release/ Version*

Umsetzung von in Anlage Nr.       genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen (gemäß Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-AGB)

EXP1

1

2

3a

3b

3c

3d

3e

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1   US = Programmstände* unterliegen US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften

EU = Programmstände * unterliegen EU-Exportkontrollvorschriften

DT = Programmstände* unterliegen deutschen Exportkontrollvorschriften

S = Programmstände* unterliegen       Exportkontrollvorschriften

 

           Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr.      .

           Regelung zur Abnahme der Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr.      

7.1.1       Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände*

Der Auftragnehmer liefert die Programmstände* wie folgt:

           gemäß Tabelle in Nummer 7.1 lfd. Nr.       auf Datenträger: Typ:      , Kennzeichnung:      .

           gemäß Tabelle in Nummer 7.1 lfd. Nr.       in folgender Form:       (z.B. durch Bereitstellung zum Download*).

           gemäß Tabelle in Nummer 7.1 lfd. Nr.      , wie in Anlage Nr.       beschrieben.

7.1.2       Vergütung

Es erfolgt keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Leistungen dieser Nummer 7.1 ist in der Pflegepauschale ent­halten.

           Ausgenommen hiervon ist die Installation der neuen Programmstände*  die nach Aufwand gemäß Kategorie(n)       aus Nummer 8.1

            mit einer Obergrenze in Höhe von       pro       (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.)

gesondert zu vergüten ist.

7.2          Störungsbeseitigung

7.2.1       Leistungsumfang

           Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Standardsoftware* mit Ausnahme der Standardsoftware* gemäß Nummer 3 lfd. Nr.       zu beseitigen.

           Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB verpflichtet, soweit erforderlich, im Rahmen der Pflicht zur Bereitstellung einer Umgehungslösung auch Eingriffe in deren Objekt- bzw. Quellcode1 vorzunehmen.

           Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB nicht berechtigt, eine Störung* zunächst durch Bereitstellung einer Umgehungslösung zu beseitigen.

           Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Pflege S-AGB zur Übernahme eines neuen Programmstandes * im Rahmen der Störungsbeseitigung nicht verpflichtet.

           Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.      .

 

                1               Achtung! Bei Vereinbarung dieser Leistung ist zu beachten, dass der Auftragnehmer zu ihrer Erbringung auch technisch (z.B. Zugang zum Quellcode) und rechtlich (z.B. Bearbeitungsrecht) in der Lage sein muss.

 

7.2.2       Kenntniserlangung von Störungen*

7.2.2.1    Störungsmeldung durch den Auftraggeber

Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:

 

Name/Firma:

Platzdorsch Webentwicklung

Organisationseinheit/Abteilung:

 

 

          Postanschrift:

Hansestraße 21, 18182 Bentwisch

 

          Telefon:

 

 

          Fax:

 

 

          E-Mail:

mail@platzdorsch.de

 

          Web-Adresse des Ticketsystems

 

 

wie folgt:

           auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 10.2 EVB-IT Pflege S-AGB)

           auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr.      .

           formlos.

           mit Ticketsystem*

            des Auftragnehmers,

            des Auftraggebers,

welches

            unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist.

            wie folgt zur Verfügung gestellt wird telefonisch oder per E-Mail.

7.2.2.2    Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen*

           Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems       (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr.       genügen.

           Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr.       genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen.

7.2.3       Reaktions- und Wiederherstellungszeiten*

           Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten * vereinbart:

Störungsklasse

Reaktionszeit* in Stunden

Wiederherstellungszeit* in Stunden

1

2

3

Betriebsverhindernde Störung*

 

 

Betriebsbehindernde Störung*

 

 

Leichte Störung*

 

 

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung, innerhalb der in Nummer 6 oder Ziffer 4.1 EVB-IT Pflege S-AGB  für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reak­tionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 7.2.2.2 erlangen können.

           Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der
Klassen      

            auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*.

            auch innerhalb der folgenden Zeiten:      .

           Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Pflege S-AGB wie folgt definiert:      

           Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeit en* werden in Anlage Nr.       für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Pflege S-AGB definierten Störungsklassen festgelegt.

Ergänzend zu Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertrags­strafen vereinbart werden.

7.2.4       Vergütung

           Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist in der Pflegepauschale ent­halten.

           Die Vergütung für die Störungsbeseitigung erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n)       aus Nummer 8.1

            mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro pro       (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).

            bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt       Euro.

7.3          Hotline

7.3.1       Umfang der Leistung

           Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*.

           Abweichend von Ziffer 2.3.3 der EVB-IT Pflege S-AGB, darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen,

            das sachlich und fachlich so quali­fiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können.

            das gemäß Anlage Nr.       qualifiziert ist.

           Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung der Standardsoftware* beantwortet.

           Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen.

           Abweichend von Ziffer 2.3.2 EVB-IT Pflege S-AGB ist lediglich der in Anlage Nr.       aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.

           Abweichend von Ziffer 2.3.3 EVB-IT Pflege S-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten       in englischer Sprache.

           Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen.

           Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen,

            soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird;

            nicht mehr als       (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden;

            der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der       (z.B. zweiten) Ebene erfolgt;

            der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach       (Anzahl) Minuten erfolgt.

           Abweichend von Ziffer 2.3.5 EVB-IT Pflege S-AGB hat der Auftragnehmer die Bearbeitung eines Vorgangs durchgängig durch denselben Mitarbeiter zu gewährleisten.

           Abweichend von Ziffer 2.3.6 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über       anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer).

           Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr.      .

7.3.2       Vergütung

           Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Pflegepauschale ent­halten.

           Die Vergütung für die Hotline erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n)       aus Nummer 8.1

            mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro pro       (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).

            bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt       Euro.

7.4          Sonstige Pflegeleistungen

           Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. 1 konkret beschriebenen sonstigen Pflegeleistungen.

            Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen; die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen ist in der Pflegepauschale enthalten.

            Die gesonderte monatliche Pauschale für die sonstigen Pflegeleistungen beträgt      .

            Die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) 1 bis 3 aus Nummer 8.1

           mit einer Obergrenze in Höhe von       pro       (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).

           bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt       Euro.

 

8              Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

8.1          Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.

Bezeichnung der Personalkategorie

Vergütung für Tätigkeiten innerhalb der Geschäftszeit

Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten

Stunden­satz

Tagessatz

Arbeits­tage Montag bis Freitag außerhalb der Geschäftszeit

Samstag

Sonn- und Feiertage am Erfüllungs­ort

von      

bis      

von      

bis      

von      

bis      

von      

bis      

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Kategorie 1

Service/Support

(15 €/15 min)

60,00

 

      %

      %

      %

      %

      %

Kategorie 2

Webinar

 

400,00

      %

      %

      %

      %

      %

Kategorie 3

Seminar vor Ort

 

600,00

      %

      %

      %

      %

      %

 

Festlegung der Geschäftszeiten:

Arbeitstag

Geschäftszeit

 

Montag bis Donnerstag

von

 

bis

 

Uhr

Freitag

von

 

bis

 

Uhr

           weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.      .

8.2          Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen

           Abweichend von Ziffer 8.2.4 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.

           Abweichend von Ziffer 8.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Pflege S-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.

           weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.      .

8.3          Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten

           Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

           Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.     .

 

           Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.

           Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.     .

 

           Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

           Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

           Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr.      .

8.4          Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand

           Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. 1 vereinbart.

9              Abnahme

           Regelung zur Abnahme für die Leistungen gemäß Nummer(n)       ergeben sich aus Anlage Nr.      

10            Mängelhaftung (Gewährleistung)

           Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate       Monate beträgt.

           Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr.     .

           Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB-IT Pflege-AGB), gilt nicht.

           Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.      .

11            Haftungsregelungen

11.1        Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung

           Abweichend von Ziffer 14.1 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen maximal das      fache (statt des Doppelten), der bis zum Tag der Geltendmachung als Durchschnittswert pro Vertragsjahr geschuldeten Vergütung, wobei etwaige Reduktionen der Vergütung für das erste Vertragsjahr wegen Mängelansprüchen außer Betracht bleiben.

           Abweichend von Ziffer 14.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen

            pro Schadensfall       Euro.

            insgesamt für diesen Vertrag       Euro.

           Abweichend von Ziffer 14.1 EVB-IT Pflege S-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr.      .

11.2        Haftung für entgangenen Gewinn

           Abweichend von Ziffer 14.3 EVB-IT Pflege S-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

12            Vertragsstrafen

12.1        Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten*

           Ziffer 9.2 der EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:

Leistungsart Nummer (Nummern 7.2 und ggf. 7.4)

Überschreitung um ….

Vertragsstrafe

1

2

3

 

     %

 

 

     %

 

 

     %

 

insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal

 

           Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr.      .

12.2        Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten*

           Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:

Leistungsart Nummer (z.B. Nummern 7.2 und ggf. 7.4)

Überschreitung um ….

Vertragsstrafe

1

2

3

 

     %

 

 

     %

 

 

     %

 

insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal

 

           Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr.      .

12.3        Sonstige Vertragsstrafen

           Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Pflege S-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von       Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

 

13            Ansprechpartner

Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

Herr Andreas Krüger (Bürgermeister)

Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

Herr Björn Kludig

14            Weitere Regelungen

14.1        Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

           Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd. Nr.

Position

Fachliche Qualifikation

Sicherheitsüber-prüfung
Ü 1, 2 oder 3 1

Sonstige Anforderungen,
z.B. weitere
Sicherheitsanforderungen

1

2

3

4

5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1   Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

           Abweichend von Ziffer 7.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr.       nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.

           Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr.      .

14.2        Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages

           bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr.       zu beachten.

           der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr.       zu unterstellen.

           die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr.       zu beachten.

           folgende weitere Regelungen einzuhalten:      

14.3        Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale

           Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.

           Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf:      . Näheres siehe Anlage Nr.      .

           Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf:      . Näheres siehe Anlage Nr.      .

14.4        Haftpflichtversicherung

           Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart.

14.5        Teleservice*

Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr.       erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen:       (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr.       genügen.

14.6        Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

           Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 18 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheim­haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr.      .

           Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr.       eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG).

           Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr.      .

14.7        Dokumentation

           Abweichend von Ziffer 5 EVB-IT Pflege S-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Pflegeleistungen nicht in deutscher, sondern in       Sprache.

14.8        Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Bentwisch.

15            Sonstige Vereinbarungen

           Sonstige Vereinbarungen:      

           Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr.      .

 

 

 

               

 ,

          

 

               

 ,

          

Ort                                                  Datum                                                 Ort                                                  Datum

 

Firma

 

Auftraggeber

 

 

 

 

 

 

 

Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift)

 

Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift)