Sitzung: 09.11.2020 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
dem Antrag
auf Änderung des Teilflächennutzungsplanes Blankenhagen sowie die Aufstellung
eines Bebauungsplanes, vorzugsweise in Form eines Vorhaben- und
Erschließungsplanes gem. § 12 BauGB im Bereich „Hof Zander“, Gemarkung, Flur 3,
Flurstück 447 wie folgt zuzustimmen:
- Die Gemeinde Blankenhagen ist von allen Kosten, die im Zusammenhang mit
der Änderung des FNP und der Aufstellung eines Bebauungsplanes stehen,
freizuhalten. Dies gilt auch für die zu erbringenden Kompensationsmaßnahmen und
etwaige Forderungen für die Anbindung des Grundstückes an die Kreisstraße.
- Um den Haushalt der Gemeinde nicht zu belasten sind alle Leistungen durch
die Antragsteller direkt zu beauftragen
- Die Gemeindevertretung Blankenhagen wird die für die Einleitung und
Durchführung des Bauleitplanverfahrens notwendigen Beschlüsse fassen. Sie
behält sich vor, die Verfahren zu beenden, wenn abzusehen ist, dass das
planerische Ziel nicht erreicht werden kann. Etwaige Schadensersatzansprüche
gegen die Gemeinde Blankenhagen können daraus nicht abgeleitet werden.
- Die Gemeindevertretung stimmt der Aufstellung eines B-Planes als
vorhabenbezogener Bebauungsplan zu.
- Weitere Maßgaben werden im Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
geregelt