Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, dem Antrag auf Änderung des Teilflächennutzungsplanes Blankenhagen sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes, vorzugsweise in Form eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gem. § 12 BauGB im Bereich „Hof Zander“, Gemarkung, Flur 3, Flurstück 447 wie folgt zuzustimmen:

-       Die Gemeinde Blankenhagen ist von allen Kosten, die im Zusammenhang mit der Änderung des FNP und der Aufstellung eines Bebauungsplanes stehen, freizuhalten. Dies gilt auch für die zu erbringenden Kompensationsmaßnahmen und etwaige Forderungen für die Anbindung des Grundstückes an die Kreisstraße.

-       Um den Haushalt der Gemeinde nicht zu belasten sind alle Leistungen durch die Antragsteller direkt zu beauftragen

-       Die Gemeindevertretung Blankenhagen wird die für die Einleitung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens notwendigen Beschlüsse fassen. Sie behält sich vor, die Verfahren zu beenden, wenn abzusehen ist, dass das planerische Ziel nicht erreicht werden kann. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde Blankenhagen können daraus nicht abgeleitet werden.

-       Die Gemeindevertretung stimmt der Aufstellung eines B-Planes als vorhabenbezogener Bebauungsplan zu.

-       Weitere Maßgaben werden im Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt