Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung von 2 Wohngebäuden auf einer Teilfläche des Flurstückes 14/1 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB mit dem Hinweis, dass auf dem Vorderliegergrundstück ein Müllstandplatz für die Mülltonnen oder Sperrmüll etc. der beiden Hinterlieger für den Tag der Abfuhr bereitzustellen ist, zu.