Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 13 „Schulstandort an der Köhlerstrat“

 

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes und den Entwurf der Begründung zum B-Plan Nr. 13 mit der Gebietsbezeichnung „Schulstandort an der Köhlerstrat“ vom 28.09.2020 mit der Änderung, den gesamten Grünstreifen als Abschirmgrün mit der Option, in einem Abstand von mindestens 20 m zu den angrenzenden Wohngrundstücken die Nutzung als Schulgarten zuzulassen, festzusetzen.

Das Abschirmgrün ist zur Einhaltung des Schutzzweckes komplett einzuzäunen.

Der Zugang für Schulgarten oder Pflege der Fläche ist durch abschließbares Tor zu gewährleisten.

    Siehe Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.      Der geänderte Entwurf einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

 

3.      Die öffentliche Auslegung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde bekannt zu machen.

 

 

und

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt zum Bebauungsplanes Nr. 13 einem städtebaulichen Vertrag mit dem Landkreis Rostock zu schließen, der  u.a. die Kostenfreihaltung der Gemeinde, die Klärung Löschwasser- und Oberflächenentwässerungssituation, die Anbindung der Buswendeschleife an die Köhlerstrat sowie die gesamte Einzäunung des Abschirmgrüns regelt.

Der Vertrag ist vor Satzungsbeschluss zu schließen.