Sitzung: 12.10.2020 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2360/2020/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 13 „Schulstandort an der Köhlerstrat“
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes und den Entwurf der
Begründung zum B-Plan Nr. 13 mit der Gebietsbezeichnung „Schulstandort an
der Köhlerstrat“ vom 28.09.2020 mit der Änderung, den gesamten
Grünstreifen als Abschirmgrün mit der Option, in einem Abstand von mindestens
20 m zu den angrenzenden Wohngrundstücken die Nutzung als Schulgarten
zuzulassen, festzusetzen.
Das Abschirmgrün ist zur
Einhaltung des Schutzzweckes komplett einzuzäunen.
Der Zugang für Schulgarten
oder Pflege der Fläche ist durch abschließbares Tor zu gewährleisten.
Siehe Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der geänderte Entwurf einschließlich der Begründung ist
gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu
benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4
Abs. 2 BauGB aufzufordern.
3. Die
öffentliche Auslegung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde bekannt zu machen.
und
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
zum Bebauungsplanes Nr. 13 einem städtebaulichen Vertrag mit dem Landkreis
Rostock zu schließen, der u.a. die
Kostenfreihaltung der Gemeinde, die Klärung Löschwasser- und
Oberflächenentwässerungssituation, die Anbindung der Buswendeschleife an die
Köhlerstrat sowie die gesamte Einzäunung des Abschirmgrüns regelt.
Der Vertrag ist vor Satzungsbeschluss zu
schließen.