Sitzung: 31.08.2020 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage:
Ist
der Abbruch der bestehenden Doppelhaushälfte und die Errichtung einer neuen
Doppelhaushälfte (giebelständig mit Versatz an Grundstücksgrenze) auf dem
Flurstück 101 der Flur 1, Gemarkung Purkshof, bauplanungsrechtlich zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB
zu.