Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist der Abbruch der bestehenden Doppelhaushälfte und die Errichtung einer neuen Doppelhaushälfte (giebelständig mit Versatz an Grundstücksgrenze) auf dem Flurstück 101 der Flur 1, Gemarkung Purkshof, bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.