Sitzung: 31.08.2020 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt die 10. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere
Warnow-Küste":
10. Änderungssatzung
der
Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Rövershagen vom 31.08.2020 und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 10.
Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der
§ 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 9. Änderungssatzung vom 14.11.2019
wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 22,99 €/ha durch den
Gebührensatz 22,98 €/ha ersetzt.
In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 30,40 €/ha durch den
Gebührensatz 21,32 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Rövershagen, den ……………
Dr. Verena Schöne Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2020 der Gemeinde Rövershagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 09.04.2020 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser-
und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt,
denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile
gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1
und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde
Rövershagen für das Jahr 2020 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser-
und Bodenverbandes vom 09.03.2020
ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 42.055,06
€
Verwaltungsaufwand 10% 4.205,51 €
= Gesamtaufwand 46.260,57
€
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 9.247,20 €
Verwaltungsaufwand 10% 924,72 €
= Gesamtaufwand
10.171,92 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 2055.4119
ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 41.9535 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2013.4584
ha
Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen
insgesamt
487.6690 ha
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 10.6210 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche
477.0479 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
Beitrag ohne Schöpfwerk Stromgraben: 46.260,57
€ : 2013.4584 ha = 22,98 €/ha
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 10.171,92 € : 477.0479 ha = 21,32 €/ha
Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 22,98 €/ha und die Gebühr für das
Schöpfwerk Stromgraben beträgt 21,32 €/ha.
Anlagen:
keine