Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Punkt 4.8 der textlichen Festsetzung des B-Planes 23 „Wohngebiet am Silo“ wie folgt klärend zu definieren:

  • Gebäude, die der gärtnerischen Nutzung dienen, wie z.B. Geräteschuppen oder Gewächshäuser bis zu einer maximalen Grundfläche von 10 m² und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m. Die im B-Plan festgesetzten 20 m² Grundfläche darf mit Gebäuden je Gartengrundstück nicht überschritten werden.
  • Gebäude, die der gärtnerischen Nutzung dienen, wie z.B. Gartenhäuser oder Schuppen mit angeschlossener Überdachung bis zu einer maximalen Grundfläche von 20 m² und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m ohne Feuerstätte und ohne Übernachtungsmöglichkeit
  • Vorhaben entsprechend § 61 LBauO M-V Absatz 1 Punkt 10. a), e)

(Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachung, Anlagen die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, ausgenommen Gebäude und Einfriedungen)

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch den Bürgermeister zu bevollmächtigen für verfahrensfreie Vorhaben nach § 61 LBauO M-V, entsprechenden Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 (3) LBauO M-V und für Gebäude, die der gärtnerischen Nutzung dienen bis zu 20 m² Bruttogrundfläche, nach § 31 BauGB zuzustimmen.