Sitzung: 20.08.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Punkt 4.8 der textlichen Festsetzung des B-Planes 23 „Wohngebiet am Silo“ wie
folgt klärend zu definieren:
- Gebäude, die der
gärtnerischen Nutzung dienen, wie z.B. Geräteschuppen oder Gewächshäuser
bis zu einer maximalen Grundfläche von 10 m² und einer mittleren Wandhöhe
bis zu 3 m. Die im B-Plan festgesetzten 20 m² Grundfläche darf mit
Gebäuden je Gartengrundstück nicht überschritten werden.
- Gebäude, die der
gärtnerischen Nutzung dienen, wie z.B. Gartenhäuser oder Schuppen mit
angeschlossener Überdachung bis zu einer maximalen Grundfläche von 20 m²
und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m ohne Feuerstätte und ohne
Übernachtungsmöglichkeit
- Vorhaben
entsprechend § 61 LBauO M-V Absatz 1 Punkt 10. a), e)
(Schwimmbecken mit einem
Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener
Überdachung, Anlagen die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der
zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, ausgenommen Gebäude und
Einfriedungen)
Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung
Bentwisch den Bürgermeister zu bevollmächtigen für verfahrensfreie Vorhaben
nach § 61 LBauO M-V, entsprechenden Anträgen auf Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 (3)
LBauO M-V und für Gebäude, die der gärtnerischen Nutzung dienen bis zu 20 m²
Bruttogrundfläche, nach § 31 BauGB zuzustimmen.