Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 193/3 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, die in § 2 (6) der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung definiert sind, durch den Eingriffsverursacher nachweislich zu erfüllen sind.