Sitzung: 20.08.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses
mit Doppelgarage auf dem Flurstück 193/3 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34
BauGB zu.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die
erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, die in § 2 (6) der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung definiert sind, durch den Eingriffsverursacher nachweislich
zu erfüllen sind.