Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt der vorgelegten Kooperationsvereinbarung mit der GAA zur Durchführung und Finanzierung des Projektes "Sanierung der Teilfläche ALF 7 des ehemaligen Holztränkplatzes Osmose Gelbensande" zu und bevollmächtigt der Bürgermeister und seinen 1.Stellvertreter die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

 

Kooperationsvereinbarung

 

zwischen der

 

GAA - Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten

Mecklenburg-Vorpommern mbH

Ihlenberg 1 in 23923 Selmsdorf,

 

nachstehend

"GAA M-V mbH" genannt

 

vertreten durch

den Geschäftsführer Dr.-Ing. Mike Kersten

 

 

die GAA M-V mbH in Vertretung des Sondervermögens

des Landes "Sanierung Ökologischer Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern"

und der GSN – Grundstückssanierungsgesellschaft Nordost mbH i.L.

 

nachstehend

„GSN mbH“ genannt

 

und der

 

Gemeinde Gelbensande,

über das Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20 a in 18182 Gelbensande

 

nachstehend

„Gemeinde Gelbensande" genannt

 

vertreten durch

den Bürgermeister Herrn Manfred Labitzke
und den 1. Stellv. Bürgermeister Herrn Felix Harrje

 

und der

 

Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH,

Heidering 8 in 18182 Gelbensande

 

nachstehend

„WGG“ genannt

 

vertreten durch

den Geschäftsführer Herrn Andy Busecke

 

gemeinschaftlich nachfolgend „Projektpartner" genannt

 

zur Durchführung und Finanzierung des Projektes

"Sanierung der Teilfläche ALF 7 des ehemaligen

Holztränkplatzes Osmose Gelbensande“

in 18182 Gelbensande, Transitstraße 8

 

 

 

Präambel

 

 

Die Projektpartner verwalten jeweils die aneinandergrenzenden Flurstücke 23/22, 27/26 (Land M-V), sowie 26/10 (GSN mbH) und 27/21 (WGG) und 26/16 (Gemeinde Gelbensande) der Flur 6 in der Gemarkung Gelbensande.

Gegenwärtig befindet sich die GSN mbH in Liquidation rückwirkend zum 01.01.2019. Es ist beabsichtigt, das im Besitz der GSN mbH befindliche Grundstück per Vermögenszuordnung an das Land Mecklenburg-Vorpommern ins Sondervermögen zu übertragen.

 

Die mit den Holzschutzkompartimenten Arsenat und Fluorid kontaminierte Fläche des Altlaststandortes „ehemaliger Holztränkplatz Osmose Gelbensande“ in 18182 Gelbensande, Transitstraße 8 (Flurstücke 23/22, 27/26, 26/10, sowie Teilflächen der Flurstücke 26/16 und 27/21) wird ab dem Herbst/Winter 2020 entsprechend den ordnungsbehördlichen Forderungen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt MM, Dezernat 42 (StALU MM) vom 27.11.2019 und auf der Basis der 3. Revision des „Sanierungsplanes ALF 7“ gemäß § 13 BBodSchG des H.S.W. Ingenieurbüro Gesellschaft für Energie und Umwelt mbH (H.S.W. GmbH) vom 18.06.2020 durch die GAA M-V mbH auf dem Wege der Dekontamination nach § 2 (7) Pkt. 1 BBodSchG durch Beräumung des Erdwalls und Bodenaustausch im Auftrag des Landes M-V saniert.

Die Sanierung erfolgt auf Grundlage der Festsetzungen zur Nutzungsart der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelbensande vom 01.03.2018 für die zukünftige Nutzung als Gewebegebiet (GE) der BauNVO.

 

Im Ergebnis von Voruntersuchungen der GAA M-V mbH wurden im nördlich angrenzenden Bereich der kommunalen Flurstücke 27/21 und 26/16 die gleichen Bodenbelastungen in Form eines winkelförmig angelegten Erdwalls nachgewiesen (ALF 7).

 

Durch das StALU MM, Dezernat 42 sind alle Projektbeteiligten mit Schreiben vom 27.11.2019 ordnungsbehördlich auf den Status des Zustandsstörers auf ihren eigenen Grundstücken hingewiesen worden. Damit sind sie gemäß § 4 Abs. 2 und 3 BBodSchG pflichtig, die von den Böden ihrer Grundstücke ausgehende Gefahr abzuwehren und ihre Grundstücke im erforderlichen Umfang zu sanieren.

Mit Bescheid vom 14.05.2020 hat das StALU MM, Dezernat 53 gegenüber der Gemeinde Gelbensande und der WGG die Beräumung des Erdwalls zur ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung des dort lagernden kontaminierten Bodenmaterials angeordnet.

Mit Zustimmung der Projektpartner sollen die Beräumungs- und Sanierungsmaßnahmen auf den o.g. Flurstücksanteilen der Gemeinde Gelbensande und der WGG im Zusammenhang mit der Sanierung auf dem ehemaligen Holztränkplatz Osmose Gelbensande durch die GAA M-V mbH durchgeführt werden. Der Sanierungsplan für die Teilmaßnahme auf der ALF 7 wurde auf Grundlage des Auftrags zur Erarbeitung der Genehmigungsplanung zur Sanierung vom 11.10.2016 von der H.S.W. GmbH in der 3. Revision am 18.06.2020 vorgelegt und im Einvernehmen des StALU MM und der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Rostock mit Schreiben vom 19.06.2020 bestätigt.

 

Mit dieser Vereinbarung wird die Durchführung der Sanierung in den in der Präambel auf den genannten kommunalen Flurstücken und die Verteilung und Abrechnung der anfallenden Kosten zwischen den Projektpartnern geregelt.

 

 

 

1.                            Vereinbarungsgegenstand

 

Die Kooperationsvereinbarung bezieht sich ausschließlich auf das in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan gekennzeichneten Areal.

 

Die GAA M-V koordiniert die Gesamtmaßnahme mit dem Ziel der Umsetzung der in der Präambel genannten behördlichen Auflagen und Forderungen, jedoch auf Rechnung der jeweiligen Grundstückseigentümer.

 

Die GAA M-V mbH führt die Gesamtmaßnahme in Geschäftsbesorgung für das von ihr vertretene Sondervermögen „Sanierung ökologischer Altlasten M-V“ des Landes, als Vertretung für die GSN mbH, sowie für die Gemeinde Gelbensande und die WGG durch. 

 

Die GAA M-V mbH trifft alle notwendigen Veranlassungen wie Ausschreibungen, Vergaben und Beauftragungen von Planungs- und Bauleistungen eigenständig unter Beachtung nationaler und europäischer Vorgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Sanierung der ALF 7 durch Dekontaminationsmaßnahmen setzt sich zum einen aus der Abtragung und Entsorgung von Abfällen (Bodenhalde) und zum anderen aus dem Bodenaushub und -ersatz zusammen.

 

Die Gemeinde Gelbensande und die WGG gestatten der bauausführenden Firma die kostenfreie Nutzung der Flurstücke 27/21 und 26/16 während der Sanierung. Die Teilflächen der o. g. Flurstücke sind von der bauausführenden Firma unverzüglich nach Beendigung der Bauarbeiten in den gewollten, sanierten, ebenflächigen Zustand zu versetzen. Es ist eine dauerhaft ebene Fläche zu übergeben. Einzubauen ist nicht bindiges Bodenmaterial der Einbauklasse ≤ 1.1 der Technischen Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial der LAGA (2004).

 

 

2.                            Laufzeit des Projekts

 

Die Gesamtmaßnahme soll voraussichtlich bis zum 31.12.2021 fertiggestellt werden. Der vorgesehene Projektablaufplan wird nach Abschluss dieser Vereinbarung erstellt werden und dann zum Bestandteil der Vereinbarung (Anlage 2).

 

 

3.                            Projektfinanzierung

 

Die Finanzierung des Projektes erfolgt von den Parteien jeweils verursachungsgerecht für ihre Flächenanteile.

 

Sowohl die Gemeinde Gelbensande als auch die WGG haben zum 29.02.2020 die Fördermittelanträge auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) und zum 30.04.2020 die Fördermittelanträge auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V) bei den jeweils zuständigen Behörden fristgemäß eingereicht.

Die abfallrechtlich erforderliche Beseitigung des Erdwalls (Förderung LEFDRL M-V, Förderbereich 2) und die bodenschutzrechtlich erforderliche Sanierung des Bodens (Förderung WasserFöRL M-V) sind auf Grund ihres Ursprungs getrennt zu betrachten.

 

Die Gemeinde Gelbensande und die WGG sind für jegliche Förderungen Zuwendungsempfänger und weisen den Fördermittelgeber an, die Auszahlungen der Fördermittel auf das nachfolgende Konto der GAA M-V mbH als einheitlicher Durchführer der Maßnahmen vorzunehmen:

 

 

 

 

Empfänger/AG: GAA M-V mbH

IBAN: DE41250500000130116999

Kreditinstitut: Nord LB Hannover

 

Die GAA M-V sichert zu, dass die Rechnungslegung der beauftragten Unternehmer eine förderrechtliche Zuordnung der Leistung auf den jeweiligen Fördermittelempfänger zulässt (nach Pkt. 2.2.1 a) b) c) und Pkt. 7.4.1 LEFDRL M-V vom 20. Juli 2007, nach Pkt. 2.5 und Pkt. 7.7 WasserFöRL M-V vom 12. Februar 2016 und Pkt. 7.5 KofiRL M-V vom 1. März 2018).

 

Die Gemeinde Gelbensande und die WGG verpflichten sich jedoch unabhängig von der Gewährung von Fördermitteln zur Tragung der auf ihre Flächenanteile entstehenden Sanierungskosten.
Die Gemeinde Gelbensande und die WGG verpflichten sich nach der Gewährung von Fördermitteln zur Tragung der auf ihre Flächenanteile entstehenden Sanierungskosten. Dafür übergibt die GAA M-V mbH der Gemeinde Gelbensande und der WGG eine vorläufige Kostenberechnung als Vertragsbestandteil.

 

 

4.                            Projektkostenaufteilung 

 

Alle entstandenen Fremdkosten, d.h. alle Fremdaufwendungen der GAA M-V, werden von den Projektpartnern verursachergerecht entsprechend der für die Flächenanteile entstehenden Aufwendungen getragen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei, soweit möglich, eine getrennte Abrechnung pro Projektpartner unter Zugrundlegung eines Aufmaßes vorzunehmen. Maßgeblich ist das auf den Flächenanteil entfallende Volumen belasteten Materials. Nicht zuzuordnende Kosten (z.B. Baustelleneinrichtung, Planung, Erkundung) sind entsprechend der Flächenanteile zu verteilen. Aufgrund der unterschiedlichen Fördergrundlagen sind der „Rückbau Damm“ und „Rückbau unterhalb Damm“ ebenfalls getrennt abzurechnen.

 

Die Gemeinde Gelbensande und WGG erstattet nach Abschluss der Beräumungs- und Sanierungsarbeiten und unabhängig von der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln dem von der GAA M-V mbH vertretenen Sondermögen die Kosten, die für die Beräumungs- und Sanierungsmaßnahmen auf den Flurstücken 27/21 und 26/16 innerhalb von acht Wochen nach Vorlage der Schlussrechnung aller beteiligter Gewerke. Die Schlussrechnung wird durch die GAA M-V mbH nach den o.g. Verteilungsgrundsätzen an der ALF 7 an die Gemeinde Gelbensande und die WGG gestellt.

Die Rechnungslegung erfolgt, wenn nicht schon früher, zwingend innerhalb des Kalenderjahres 2022. Der Anspruch auf Kostenerstattung (im Falle der Fördermittelauszahlung auch des Eigenanteils) wird fällig mit Auszahlung der Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2022.

Kosten für das Projektmanagement der GAA M-V mbH werden nicht in Ansatz gebracht.

 

 

5.                            Projektmanagement und Fachbauleitung

 

Das generelle Projektmanagement liegt bei der GAA M-V mbH. Sie ist die Ansprechpartnerin für die Projektbeteiligten und die Behörden.

 

Die GAA M-V wird unter Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften geeignete Dienstleister mit der Überwachung der fachtechnischen Sanierungsbegleitung sowie der Kontrolle und der Erfüllung der Dokumentations- und Berichtspflicht beauftragen. Deren Kosten werden ebenfalls entsprechend den in Ziff. 4 genannten Verteilungsgrundsätzen auf die Partner verteilt.

 

Für das Projektmanagement seitens der GAA M-V mbH ist die Prokuristin und Fachbereichsleiterin für Industrie- und Gewerbeflächen, Frau Mona Riahi, zuständig.

 

 

 

6.                            Durchführung der Zusammenarbeit

 

Die GAA M-V mbH ist gegenüber der Gemeinde Gelbensande und der WGG auskunfts- und informationspflichtig hinsichtlich aller wesentlichen Informationen der Projektplanung und Projektdurchführung.

 

Durch die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde Gelbensande und Vertreter der WGG an den über die Laufzeit des Gesamtprojektes regelmäßig stattfindenden wöchentlichen Baubesprechungen vor Ort, auf denen über den Stand der Arbeiten berichtet wird und Festlegungen für das weitere Vorgehen getroffen werden, sind die Gemeinde Gelbensande und die WGG stets über den Abarbeitungsstand des Projektes informiert.

 

 

7.                            Vertraulichkeit

 

Die Projektpartner werden sämtliche, als vertraulich erklärten Informationen oder Dokumente technischer oder geschäftlicher Art des Projektes oder des anderen Projektpartners im Zusammenhang mit dem Projekt während und nach Beendigung des Projektes vertraulich behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung des anderen Projektpartners Dritten zur Verfügung stellen.

 

 

8.                            Gewährleistung und Haftung 

 

Schadenersatzansprüche der Projektpartner untereinander sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. In diesem Umfang gewährleistet die GAA M-V mbH eine förmliche und fachgerechte Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel, der Nachweisführung der Mittelverwendung und deren Abrechnung, um eine Rückforderung der finanziellen Mittel wegen Formfehler zu vermeiden. Der Anspruch auf Kostenerstattung besteht auch dann, wenn die Fördermittel aus Gründen, die die GAA M-V mbH nicht zu vertreten hat, nicht ausgezahlt werden sollten.

Die GAA M-V wird im Bedarfsfalle etwaige Ansprüche gegen bauausführende Unternehmen oder Planer und andere Dienstleiter an die Gemeinde Gelbensande oder WGG abtreten, die etwaige auf ihre Flächen bezogene Ansprüche dann selbst verfolgt, es sei denn die Parteien vereinbaren etwas anderes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                            

9.                            Sonstiges/Salvatorische Klausel

 

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

 

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Partner werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten entspricht.

 

 

 

 

Selmsdorf, den                                                                               Gelbensande, den

                              

GAA – Gesellschaft für Abfallwirtschaft                                 Gemeinde Gelbensande

und Altlasten                                                                                                   über das Amt Rostocker Heide

Mecklenburg- Vorpommern mbH                                                           Eichenallee 20 a

Ihlenberg 1                                                                                                       18182 Gelbensande

23923 Selmsdorf                                                                                           

                                                                                                                             

 

 

 

 

 

Dr.-Ing. Mike Kersten                                                                                   Manfred Labitzke

Geschäftsführer                                                                                             Bürgermeister


 




                                                                                             Felix Harrje

                                                                                             1. stellv. Bürgermeister

 

 

 

Gelbensande, den

 

Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH

Heidering 8

18182 Gelbensande

 

 

Andy Busecke

Geschäftsführer