Sitzung: 20.08.2020 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt der
vorgelegten Kooperationsvereinbarung mit der GAA zur Durchführung und
Finanzierung des Projektes "Sanierung der Teilfläche ALF 7 des ehemaligen
Holztränkplatzes Osmose Gelbensande" zu und bevollmächtigt der
Bürgermeister und seinen 1.Stellvertreter die Kooperationsvereinbarung zu
unterzeichnen.
Kooperationsvereinbarung
zwischen
der
GAA
- Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten
Mecklenburg-Vorpommern
mbH
Ihlenberg
1 in 23923 Selmsdorf,
nachstehend
"GAA M-V mbH" genannt
vertreten durch
den Geschäftsführer Dr.-Ing. Mike Kersten
die
GAA M-V mbH in Vertretung des Sondervermögens
des
Landes "Sanierung Ökologischer Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern"
und
der GSN – Grundstückssanierungsgesellschaft Nordost mbH i.L.
nachstehend
„GSN mbH“ genannt
und der
Gemeinde
Gelbensande,
über
das Amt Rostocker Heide
Eichenallee
20 a in 18182 Gelbensande
nachstehend
„Gemeinde Gelbensande" genannt
vertreten durch
den Bürgermeister Herrn Manfred Labitzke
und den 1. Stellv. Bürgermeister Herrn Felix Harrje
und der
Wohnungsgesellschaft
Gelbensande mbH,
Heidering
8 in 18182 Gelbensande
nachstehend
„WGG“ genannt
vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Andy Busecke
gemeinschaftlich nachfolgend „Projektpartner"
genannt
zur
Durchführung und Finanzierung des Projektes
"Sanierung
der Teilfläche ALF 7 des ehemaligen
Holztränkplatzes
Osmose Gelbensande“
in
18182 Gelbensande, Transitstraße 8
Präambel
Die Projektpartner verwalten jeweils die aneinandergrenzenden
Flurstücke 23/22, 27/26 (Land M-V), sowie 26/10 (GSN mbH) und 27/21 (WGG) und
26/16 (Gemeinde Gelbensande) der Flur 6 in der Gemarkung Gelbensande.
Gegenwärtig befindet sich die GSN mbH in
Liquidation rückwirkend zum 01.01.2019. Es ist beabsichtigt, das im Besitz der
GSN mbH befindliche Grundstück per Vermögenszuordnung an das Land
Mecklenburg-Vorpommern ins Sondervermögen zu übertragen.
Die mit den Holzschutzkompartimenten Arsenat
und Fluorid kontaminierte Fläche des Altlaststandortes „ehemaliger
Holztränkplatz Osmose Gelbensande“ in 18182 Gelbensande, Transitstraße 8
(Flurstücke 23/22, 27/26, 26/10, sowie Teilflächen der Flurstücke 26/16 und
27/21) wird ab dem Herbst/Winter 2020 entsprechend den ordnungsbehördlichen
Forderungen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt MM, Dezernat 42
(StALU MM) vom 27.11.2019 und auf der Basis der 3. Revision des
„Sanierungsplanes ALF 7“ gemäß § 13 BBodSchG des H.S.W. Ingenieurbüro
Gesellschaft für Energie und Umwelt mbH (H.S.W. GmbH) vom 18.06.2020 durch die
GAA M-V mbH auf dem Wege der Dekontamination nach § 2 (7) Pkt. 1 BBodSchG durch
Beräumung des Erdwalls und Bodenaustausch im Auftrag des Landes M-V saniert.
Die Sanierung erfolgt auf Grundlage der
Festsetzungen zur Nutzungsart der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Gelbensande vom 01.03.2018 für die zukünftige Nutzung als Gewebegebiet
(GE) der BauNVO.
Im Ergebnis von Voruntersuchungen der GAA
M-V mbH wurden im nördlich angrenzenden Bereich der kommunalen Flurstücke 27/21
und 26/16 die gleichen Bodenbelastungen in Form eines winkelförmig angelegten
Erdwalls nachgewiesen (ALF 7).
Durch das StALU MM, Dezernat 42 sind alle
Projektbeteiligten mit Schreiben vom 27.11.2019 ordnungsbehördlich auf den
Status des Zustandsstörers auf ihren eigenen Grundstücken hingewiesen worden.
Damit sind sie gemäß § 4 Abs. 2 und 3 BBodSchG pflichtig, die von den Böden
ihrer Grundstücke ausgehende Gefahr abzuwehren und ihre Grundstücke im
erforderlichen Umfang zu sanieren.
Mit Bescheid vom 14.05.2020 hat das StALU
MM, Dezernat 53 gegenüber der Gemeinde Gelbensande und der WGG die Beräumung
des Erdwalls zur ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung des dort lagernden
kontaminierten Bodenmaterials angeordnet.
Mit Zustimmung der Projektpartner sollen die
Beräumungs- und Sanierungsmaßnahmen auf den o.g. Flurstücksanteilen der
Gemeinde Gelbensande und der WGG im Zusammenhang mit der Sanierung auf dem
ehemaligen Holztränkplatz Osmose Gelbensande durch die GAA M-V mbH durchgeführt
werden. Der Sanierungsplan für die Teilmaßnahme auf der ALF 7 wurde auf
Grundlage des Auftrags zur Erarbeitung der Genehmigungsplanung zur Sanierung
vom 11.10.2016 von der H.S.W. GmbH in der 3. Revision am 18.06.2020 vorgelegt
und im Einvernehmen des StALU MM und der Unteren Bodenschutzbehörde des
Landkreises Rostock mit Schreiben vom 19.06.2020 bestätigt.
Mit dieser Vereinbarung wird die
Durchführung der Sanierung in den in der Präambel auf den genannten kommunalen
Flurstücken und die Verteilung und Abrechnung der anfallenden Kosten zwischen
den Projektpartnern geregelt.
1. Vereinbarungsgegenstand
Die Kooperationsvereinbarung bezieht sich
ausschließlich auf das in dem als Anlage
1 beigefügten Lageplan gekennzeichneten Areal.
Die GAA M-V koordiniert die Gesamtmaßnahme
mit dem Ziel der Umsetzung der in der Präambel genannten behördlichen Auflagen
und Forderungen, jedoch auf Rechnung der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Die GAA M-V mbH führt die Gesamtmaßnahme in
Geschäftsbesorgung für das von ihr vertretene Sondervermögen „Sanierung
ökologischer Altlasten M-V“ des Landes, als Vertretung für die GSN mbH, sowie
für die Gemeinde Gelbensande und die WGG durch.
Die GAA M-V mbH trifft alle notwendigen
Veranlassungen wie Ausschreibungen, Vergaben und Beauftragungen von Planungs-
und Bauleistungen eigenständig unter Beachtung nationaler und europäischer
Vorgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Sanierung der ALF 7 durch
Dekontaminationsmaßnahmen setzt sich zum einen aus der Abtragung und Entsorgung
von Abfällen (Bodenhalde) und zum anderen aus dem Bodenaushub und -ersatz
zusammen.
Die Gemeinde Gelbensande und die WGG
gestatten der bauausführenden Firma die kostenfreie Nutzung der Flurstücke
27/21 und 26/16 während der Sanierung. Die Teilflächen der o. g. Flurstücke
sind von der bauausführenden Firma unverzüglich nach Beendigung der Bauarbeiten
in den gewollten, sanierten, ebenflächigen Zustand zu versetzen. Es ist eine
dauerhaft ebene Fläche zu übergeben. Einzubauen ist nicht bindiges
Bodenmaterial der Einbauklasse ≤ 1.1 der Technischen Regeln für die
Verwertung, 1.2 Bodenmaterial der LAGA (2004).
2. Laufzeit des
Projekts
Die Gesamtmaßnahme soll voraussichtlich bis
zum 31.12.2021 fertiggestellt werden. Der vorgesehene Projektablaufplan wird
nach Abschluss dieser Vereinbarung erstellt werden und dann zum Bestandteil der
Vereinbarung (Anlage 2).
3. Projektfinanzierung
Die Finanzierung des Projektes erfolgt von
den Parteien jeweils verursachungsgerecht für ihre Flächenanteile.
Sowohl die Gemeinde Gelbensande als auch die
WGG haben zum 29.02.2020 die Fördermittelanträge auf Gewährung von Zuwendungen
nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung,
Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien
(LEFDRL M-V) und zum 30.04.2020 die Fördermittelanträge auf Gewährung von
Zuwendungen nach der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger
wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V) bei den jeweils zuständigen
Behörden fristgemäß eingereicht.
Die abfallrechtlich erforderliche Beseitigung
des Erdwalls (Förderung LEFDRL M-V, Förderbereich 2) und die
bodenschutzrechtlich erforderliche Sanierung des Bodens (Förderung WasserFöRL
M-V) sind auf Grund ihres Ursprungs getrennt zu betrachten.
Die Gemeinde Gelbensande und die WGG sind
für jegliche Förderungen Zuwendungsempfänger und weisen den Fördermittelgeber
an, die Auszahlungen der Fördermittel auf das nachfolgende Konto der GAA M-V
mbH als einheitlicher Durchführer der Maßnahmen vorzunehmen:
Empfänger/AG:
GAA M-V mbH
IBAN:
DE41250500000130116999
Kreditinstitut:
Nord LB Hannover
Die GAA M-V sichert zu, dass die
Rechnungslegung der beauftragten Unternehmer eine förderrechtliche Zuordnung
der Leistung auf den jeweiligen Fördermittelempfänger zulässt (nach Pkt. 2.2.1
a) b) c) und Pkt. 7.4.1 LEFDRL M-V vom 20. Juli 2007, nach Pkt. 2.5 und Pkt.
7.7 WasserFöRL M-V vom 12. Februar 2016 und Pkt. 7.5 KofiRL M-V vom 1. März
2018).
Die Gemeinde Gelbensande und die WGG
verpflichten sich jedoch unabhängig von der Gewährung von Fördermitteln zur Tragung
der auf ihre Flächenanteile entstehenden Sanierungskosten.
Die Gemeinde Gelbensande und die WGG verpflichten sich nach der Gewährung von
Fördermitteln zur Tragung der auf ihre Flächenanteile entstehenden
Sanierungskosten. Dafür übergibt die GAA M-V mbH der Gemeinde Gelbensande und
der WGG eine vorläufige Kostenberechnung als Vertragsbestandteil.
4. Projektkostenaufteilung
Alle entstandenen Fremdkosten, d.h. alle
Fremdaufwendungen der GAA M-V, werden von den Projektpartnern
verursachergerecht entsprechend der für die Flächenanteile entstehenden
Aufwendungen getragen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei, soweit möglich,
eine getrennte Abrechnung pro Projektpartner unter Zugrundlegung eines Aufmaßes
vorzunehmen. Maßgeblich ist das auf den Flächenanteil entfallende Volumen
belasteten Materials. Nicht zuzuordnende Kosten (z.B. Baustelleneinrichtung,
Planung, Erkundung) sind entsprechend der Flächenanteile zu verteilen. Aufgrund
der unterschiedlichen Fördergrundlagen sind der „Rückbau Damm“ und „Rückbau
unterhalb Damm“ ebenfalls getrennt abzurechnen.
Die Gemeinde Gelbensande und WGG erstattet
nach Abschluss der Beräumungs- und Sanierungsarbeiten und unabhängig von der
Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln dem von der GAA M-V mbH
vertretenen Sondermögen die Kosten, die für die Beräumungs- und
Sanierungsmaßnahmen auf den Flurstücken 27/21 und 26/16 innerhalb von acht
Wochen nach Vorlage der Schlussrechnung aller beteiligter Gewerke. Die
Schlussrechnung wird durch die GAA M-V mbH nach den o.g. Verteilungsgrundsätzen
an der ALF 7 an die Gemeinde Gelbensande und die WGG gestellt.
Die Rechnungslegung erfolgt, wenn nicht
schon früher, zwingend innerhalb des Kalenderjahres 2022. Der Anspruch auf
Kostenerstattung (im Falle der Fördermittelauszahlung auch des Eigenanteils)
wird fällig mit Auszahlung der Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2022.
Kosten für das Projektmanagement der GAA M-V
mbH werden nicht in Ansatz gebracht.
5. Projektmanagement
und Fachbauleitung
Das generelle Projektmanagement liegt bei
der GAA M-V mbH. Sie ist die Ansprechpartnerin für die Projektbeteiligten und
die Behörden.
Die GAA M-V wird unter Beachtung
vergaberechtlicher Vorschriften geeignete Dienstleister mit der Überwachung der
fachtechnischen Sanierungsbegleitung sowie der Kontrolle und der Erfüllung der
Dokumentations- und Berichtspflicht beauftragen. Deren Kosten werden ebenfalls
entsprechend den in Ziff. 4 genannten Verteilungsgrundsätzen auf die Partner
verteilt.
Für das Projektmanagement seitens der GAA
M-V mbH ist die Prokuristin und Fachbereichsleiterin für Industrie- und
Gewerbeflächen, Frau Mona Riahi, zuständig.
6. Durchführung der
Zusammenarbeit
Die GAA M-V mbH ist gegenüber der Gemeinde
Gelbensande und der WGG auskunfts- und informationspflichtig hinsichtlich aller
wesentlichen Informationen der Projektplanung und Projektdurchführung.
Durch die Teilnahme der Vertreter der
Gemeinde Gelbensande und Vertreter der WGG an den über die Laufzeit des
Gesamtprojektes regelmäßig stattfindenden wöchentlichen Baubesprechungen vor
Ort, auf denen über den Stand der Arbeiten berichtet wird und Festlegungen für
das weitere Vorgehen getroffen werden, sind die Gemeinde Gelbensande und die
WGG stets über den Abarbeitungsstand des Projektes informiert.
7. Vertraulichkeit
Die Projektpartner werden sämtliche, als
vertraulich erklärten Informationen oder Dokumente technischer oder
geschäftlicher Art des Projektes oder des anderen Projektpartners im
Zusammenhang mit dem Projekt während und nach Beendigung des Projektes vertraulich
behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung des anderen Projektpartners
Dritten zur Verfügung stellen.
8. Gewährleistung und
Haftung
Schadenersatzansprüche der Projektpartner
untereinander sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz beruhen. In diesem Umfang gewährleistet die GAA M-V mbH eine
förmliche und fachgerechte Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel,
der Nachweisführung der Mittelverwendung und deren Abrechnung, um eine
Rückforderung der finanziellen Mittel wegen Formfehler zu vermeiden. Der
Anspruch auf Kostenerstattung besteht auch dann, wenn die Fördermittel aus
Gründen, die die GAA M-V mbH nicht zu vertreten hat, nicht ausgezahlt werden
sollten.
Die GAA M-V wird im Bedarfsfalle etwaige
Ansprüche gegen bauausführende Unternehmen oder Planer und andere Dienstleiter
an die Gemeinde Gelbensande oder WGG abtreten, die etwaige auf ihre Flächen
bezogene Ansprüche dann selbst verfolgt, es sei denn die Parteien vereinbaren
etwas anderes.
9. Sonstiges/Salvatorische
Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieser
Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung
unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen
nicht berührt. Die Partner werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten
entspricht.
Selmsdorf, den Gelbensande,
den
GAA – Gesellschaft für Abfallwirtschaft Gemeinde
Gelbensande
und Altlasten über
das Amt Rostocker Heide
Mecklenburg- Vorpommern mbH Eichenallee
20 a
Ihlenberg 1 18182
Gelbensande
23923 Selmsdorf
Dr.-Ing. Mike Kersten Manfred
Labitzke
Geschäftsführer Bürgermeister
Felix Harrje
1. stellv. Bürgermeister
Gelbensande, den
Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH
Heidering 8
18182 Gelbensande
Andy Busecke
Geschäftsführer