Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen legt fest, die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen wie Sondervermögen nach § 64 (4) der Kommunalverfassung M-V zu behandeln. Die Einnahmen und Ausgaben sind schlüssig und mit Nachweis zu kontieren.

Die Kameraden entscheiden innerhalb des Wehrvorstandes für welche Veranstaltungen oder welchen Anlass Geld in welcher Höhe benötigt wird. Die entsprechende Summe kann eigenständig durch ein festgelegtes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen nach Anmeldung im Amt als Vorschuss abgeholt werden.

Nach jeder Veranstaltung/ jedem Anlass erfolgt die Abrechnung ebenfalls bei der Kasse des Amtes. Die daraus resultierenden Anordnungen werden durch den Sachbearbeiter für die Freiwilligen Feuerwehren rechnerisch und sachlich richtig durch den Abteilungsleiter gezeichnet. Anordnungsbefugt ist der Bürgermeister.

 

Ferner soll eine Sonderkasse gemäß § 66 Kommunalverfassung M-V als Teil des Sondervermögens eingerichtet werden. Die Sonderkasse enthält einen Betrag bis zu 1.000,00 € und wird durch die Freiwillige Feuerwehr Blankenhagen eigenverantwortlich geführt. Die Einnahmen und Ausgaben sind mittels Kassenbuch von einem namentlich benannten Vorstandsmitglied schlüssig aufzunehmen. Der Abrechnungsmodus (vierteljährlich) wird in einer Dienstanweisung im Amt geregelt.

Die Sonderkasse dient dazu, auf Veranstaltungen/ Anlässe/ Zuwendungen und Ähnliches flexibel und kurzfristig reagieren zu können. Erfahrungsgemäß wird bei Veranstaltungen auch Wechselgeld benötigt, welches daraus entnommen werden kann. Sollte die Wertgrenze der Sonderkasse

von 1.000,00 € überschritten werden, ist der überschüssige Betrag auf das Konto des Sondervermögens einzuzahlen.

Die bestehende Kameradschaftskasse ist dem Sondervermögen bis zum 01.09.2020 zuzuführen und damit dem Amt zur Verwaltung zu übergeben. Im Zuge der Übergabe der Kasse wird auch die Satzung überarbeitet. Dabei ist der Paragraph zur Kameradschaftskasse sowie der Kassenwart zu entfernen.