Sitzung: 29.06.2020 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen legt fest, die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr
Blankenhagen wie Sondervermögen nach § 64 (4) der Kommunalverfassung M-V zu
behandeln. Die Einnahmen und Ausgaben sind schlüssig und mit Nachweis zu
kontieren.
Die Kameraden entscheiden innerhalb des
Wehrvorstandes für welche Veranstaltungen oder welchen Anlass Geld in welcher
Höhe benötigt wird. Die entsprechende Summe kann eigenständig durch ein
festgelegtes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Blankenhagen nach Anmeldung im
Amt als Vorschuss abgeholt werden.
Nach jeder Veranstaltung/ jedem Anlass erfolgt
die Abrechnung ebenfalls bei der Kasse des Amtes. Die daraus resultierenden
Anordnungen werden durch den Sachbearbeiter für die Freiwilligen Feuerwehren
rechnerisch und sachlich richtig durch den Abteilungsleiter gezeichnet. Anordnungsbefugt ist der Bürgermeister.
Ferner soll eine Sonderkasse gemäß § 66
Kommunalverfassung M-V als Teil des Sondervermögens eingerichtet werden. Die
Sonderkasse enthält einen Betrag bis zu 1.000,00 € und wird durch die
Freiwillige Feuerwehr Blankenhagen eigenverantwortlich geführt. Die Einnahmen
und Ausgaben sind mittels Kassenbuch von einem namentlich benannten
Vorstandsmitglied schlüssig aufzunehmen. Der Abrechnungsmodus (vierteljährlich)
wird in einer Dienstanweisung im Amt geregelt.
Die Sonderkasse dient dazu, auf
Veranstaltungen/ Anlässe/ Zuwendungen und Ähnliches flexibel und kurzfristig
reagieren zu können. Erfahrungsgemäß wird bei Veranstaltungen auch Wechselgeld
benötigt, welches daraus entnommen werden kann. Sollte die Wertgrenze der
Sonderkasse
von 1.000,00 € überschritten werden, ist der
überschüssige Betrag auf das Konto des Sondervermögens einzuzahlen.
Die bestehende Kameradschaftskasse ist dem
Sondervermögen bis zum 01.09.2020 zuzuführen und damit dem Amt zur Verwaltung
zu übergeben. Im Zuge der Übergabe der Kasse wird auch die Satzung
überarbeitet. Dabei ist der Paragraph zur Kameradschaftskasse sowie der
Kassenwart zu entfernen.