Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil für den Bereich „Am Umspannwerk“:

1

 

1.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung ist nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.A. des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Halbsatz 2. BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.A. des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Halbsatz 2 BauGB zu beteiligen.