Sitzung: 25.06.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Satzung der Gemeinde
Bentwisch über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil für den Bereich „Am Umspannwerk“:
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1. |
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
2. |
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung ist nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.A. des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Halbsatz 2. BauGB öffentlich auszulegen. |
3. |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.A. des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Halbsatz 2 BauGB zu beteiligen. |