Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

1. Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den Beschluss Nr. VBE/2600/2020/GBE vom 06.02.2020 auf, da sich die Planungsziele geändert haben.

 

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch für das Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Folgende Planungsziele werden angestrebt:

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 3 zwischen der Straße „Am Campus“ im Süden und dem Geltungsbereich im Norden,

-       Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche in die überbaubaren Grundstücksflächen des GE 3 durch Schließen der Baugrenzen,

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 12, südlich des Regenrückhaltebeckens, zugunsten einer Gewerbegebietsfestsetzung,

-       Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche im GE 12 in die überbaubaren Grundstücksflächen durch Änderung der Baugrenzen,

-       Ausgleich des Kompensationsdefizits durch Realkompensation an anderer Stelle oder durch Abbuchung von einem Ökokonto.

und

 

3.

Die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.

 

Die anderen Punkte sollen erstmal bis zur Gemeindevertretung überprüft werden.

 

und

 

 

2. Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch für das Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Folgende Planungsziele werden angestrebt:

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 12, südlich des vorhandenen Regenrückhaltebeckens, zugunsten einer Gewerbegebietsfestsetzung, Änderung der Baugrenzen,

-       Festsetzung von Randbereichen des an der Hansestraße gelegenen Regenrückhaltebeckens als Gewerbegebiet für die Anlage einer neuen Grundstückszufahrt, Festsetzung der funktionsfähigen Restfläche des Beckens als Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser, Änderung von Baugrenzen im Süden und Westen des GE 8,

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 3 zwischen der Straße „Am Campus“ im Süden und dem Geltungsbereich im Norden zugunsten einer Gewerbegebietsfestsetzung, Schließen der Baugrenzen,  

-       Ausgleich des durch die Änderungen entstehenden Kompensationsdefizits durch Realkompensation an anderer Stelle oder durch Abbuchung von einem Okokonto durch die Eingriffsverursacher.

 

2.

Die textliche Festsetzung Nr. 28 zu Werbeanlagen soll entsprechend dem Wortlaut der Variante A (alternativ: der Variante B) gemäß Planentwurf geändert werden.

 

3.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4.

Die Änderung des Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

5.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

6.

Den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3, erster Halbsatz BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.