Sitzung: 22.06.2020 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
auf Antrag der EnBW Solar GmbH, im Rahmen des Durchführungsvertrages zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12
„Solarpark Purkshof“, auf Grundlage § 12 BauGB sowie § 9 Abs. 4
Durchführungsvertrages dem Wechsel des Vorhabenträgers zuzustimmen.
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den Vorhabenträgerwechsel als 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12
„Solarpark Purkshof:
1. Nachtrag
zum Durchführungsvertrag vom 25.01.2018 zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Purkshof“ der Gemeinde Rövershagen
Vorbemerkung
A.
Der Grundstückseigentümer des Flurstückes10/8
der Flur 1 Gemarkung Purkshof kündigte der EnBW Solar GmbH zum 01.01.2020 als
Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12, den geschlossenen
Nutzungsvertrag zur Errichtung des Solarparks und schloss am 27.01./03.02.2020
einen Pachtvertrag mit der ENERPARC Solar Invest 159 GmbH, Zirkusweg 2, 20359
Hamburg und am 18.02./06.04.2020 den 1. Nachtrag zum Pachtvertrag für die
Errichtung und den Betrieb eines Solarkraftwerkes mit der Änderung, dass die
pvwerk Solar Invest 5 GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg in den Pachtvertrag
eintrat.
Damit kann die EnBW Solar GmbH das Vorhaben
nicht realisieren.
B.
Mit den Schreiben vom 03.04.2020 und 06.04.2020
wurde die Gemeinde Rövershagen um Zustimmung zum Wechsel des Vorhabenträgers
gem. §9 Abs. 4 des Durchführungsvertrages gebeten.
Durch den Wechsel des Vorhabenträgers soll der
Durchführungsvertrag an die pvwerk Solar Invest 5 GmbH, Zirkusweg 2, 20359
Hamburg vollumfänglich übertragen und die EnBW Solar GmbH als bisheriger
Vorhabenträger aus der Haftung gegenüber der Gemeinden entlassen werden.
C.
Der Durchführungsvertrag soll um die
Verpflichtung des Vorhabenträgers erweitert werden, den verkehrstechnisch
erforderlichen Anschluss der Erschließungsstraße an das Plangebiet von der L22
aus, für den Teil der die Funktion einer öffentlichen Verkehrsanlage übernimmt,
gelegen auf dem Flurstück 26/12 der Flur 2 Gemarkung Purkshof, nach Straßen-
und Wegegesetz
entsprechend der für die Verkehrssicherung
notwendigen Bedingungen herzustellen und für die Dauer der Betreibung der
Anlage zu unterhalten.
Details zur Umsetzung werden in einem
Vor-Ort-Termin nach Abschluss des 1. Nachtrages mit den Verantwortlichen der
Gemeinde Rövershagen bzw. dem Amt Rostocker Heide abgestimmt. Dieses
Abstimmungsprotokoll wird diesem Vertrag ergänzend beigefügt und wird
Bestandteil des Vertrages.
Die Verpflichtung erlischt mit einem etwaigen
Eigentumsübergang der Verkehrsanlage an die Gemeinde Rövershagen
Der 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag regelt
den Vorhabenträgerwechsel sowie die Unterhaltung der unter Punkt C genannten
Privatstraße mit öffentlichen Charakter.
§ 1 Änderung des Vorhabenträgers
Mit Unterzeichnung dieses 1. Nachtrages zum
Durchführungsvertrag vom 25.01.2018 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12
„Solarpark Purkshof“ der Gemeinde Rövershagen
tritt die
pvwerk Solar Invest 5 GmbH,
Zirkusweg 2, 20359 Hamburg,
vertreten durch den
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Christoph Koeppen
nachfolgend
„Übernehmer“ genannt –
als Vorhabenträger in den Durchführungsvertrag
vom 25.01.2018 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Purkshof“
der Gemeinde Rövershagen ein.
§ 2 Übertragung
2.1 Der Übernehmer tritt in den
Durchführungsvertrag ein und übernimmt sämtliche Rechte und
Pflichten aus diesem Vertrag. Der Übernehmer
und die Gemeinde nehmen die Übertragung
an.
Die Übertragung tritt mit Unterzeichnung dieses
1. Nachtrages durch alle Parteien nach Beschlussfassung in der
Gemeindevertretung Rövershagen in Kraft.
2.2 Die Beschlüsse zur Verlängerung der Fristen
gem. § 4 des Durchführungsvertrages bis zum
31.08.2020 behalten Ihre Gültigkeit und
Wirkung.
2.3 Es besteht Einigkeit zwischen allen Parteien,
dass der Durchführungsvertrag zwischen der
Gemeinde und dem Übernehmer fortgesetzt wird.
2.4 Mit Abschluss diese 1. Nachtrages zum
Durchführungsvertrag durch Unterzeichnung aller Parteien wird die EnBW GmbH als
bisheriger Vorhabenträger aus der Haftung gegenüber der Gemeinde entlassen.
§ 3 Fortgeltung
Alle übrigen Vorschriften des
Durchführungsvertrages gelten fort.
§ 4 Ergänzung des Durchführungsvertrages
Der Durchführungsvertrag wird um die
Verpflichtung des Übernehmers/Vorhabenträgers ergänzt, den verkehrstechnisch
erforderlichen Anschluss der Erschließungsstraße an das Plangebiet von der L22
aus, für den Teil der Straße, der die Funktion einer öffentlichen
Verkehrsanlage übernimmt, gelegen auf dem Flurstück 26/12 der Flur 2 Gemarkung
Purkshof, gem. Straßen- und Wegegesetz
herzustellen und für die Dauer der Betreibung
der Anlage zu unterhalten.
Details zur Umsetzung werden in einem
Vor-Ort-Termin nach Abschluss des 1. Nachtrages mit den Verantwortlichen der
Gemeinde Rövershagen bzw. dem Amt Rostocker Heide abgestimmt. Dieses
Abstimmungsprotokoll wird diesem Vertrag ergänzend beigefügt und wird
Bestandteil des Vertrages.
Die Verpflichtung erlischt mit einem etwaigen
Eigentumsübergang der Verkehrsanlage an die Gemeinde Rövershagen
Hamburg, den
Rövershagen, den
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pvwerk Solar Invest 5 GmbH Dr.
Verena Schöne Jörg Kuske
Bürgermeisterin 1. Stellv. Bürgermeister
Gemeinde
Rövershagen