Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt auf Antrag der EnBW Solar GmbH, im Rahmen des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 „Solarpark Purkshof“, auf Grundlage § 12 BauGB sowie § 9 Abs. 4 Durchführungsvertrages dem Wechsel des Vorhabenträgers zuzustimmen.

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den Vorhabenträgerwechsel als 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 „Solarpark Purkshof:

 

 

1. Nachtrag

zum Durchführungsvertrag vom 25.01.2018 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Purkshof“ der Gemeinde Rövershagen

 

Vorbemerkung

A.

Der Grundstückseigentümer des Flurstückes10/8 der Flur 1 Gemarkung Purkshof kündigte der EnBW Solar GmbH zum 01.01.2020 als Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12, den geschlossenen Nutzungsvertrag zur Errichtung des Solarparks und schloss am 27.01./03.02.2020 einen Pachtvertrag mit der ENERPARC Solar Invest 159 GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg und am 18.02./06.04.2020 den 1. Nachtrag zum Pachtvertrag für die Errichtung und den Betrieb eines Solarkraftwerkes mit der Änderung, dass die pvwerk Solar Invest 5 GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg in den Pachtvertrag eintrat.

 

Damit kann die EnBW Solar GmbH das Vorhaben nicht realisieren.

 

B.

Mit den Schreiben vom 03.04.2020 und 06.04.2020 wurde die Gemeinde Rövershagen um Zustimmung zum Wechsel des Vorhabenträgers gem. §9 Abs. 4 des Durchführungsvertrages gebeten.

Durch den Wechsel des Vorhabenträgers soll der Durchführungsvertrag an die pvwerk Solar Invest 5 GmbH, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg vollumfänglich übertragen und die EnBW Solar GmbH als bisheriger Vorhabenträger aus der Haftung gegenüber der Gemeinden entlassen werden.

 

C.

Der Durchführungsvertrag soll um die Verpflichtung des Vorhabenträgers erweitert werden, den verkehrstechnisch erforderlichen Anschluss der Erschließungsstraße an das Plangebiet von der L22 aus, für den Teil der die Funktion einer öffentlichen Verkehrsanlage übernimmt, gelegen auf dem Flurstück 26/12 der Flur 2 Gemarkung Purkshof, nach Straßen- und Wegegesetz

entsprechend der für die Verkehrssicherung notwendigen Bedingungen herzustellen und für die Dauer der Betreibung der Anlage zu unterhalten.

Details zur Umsetzung werden in einem Vor-Ort-Termin nach Abschluss des 1. Nachtrages mit den Verantwortlichen der Gemeinde Rövershagen bzw. dem Amt Rostocker Heide abgestimmt. Dieses Abstimmungsprotokoll wird diesem Vertrag ergänzend beigefügt und wird Bestandteil des Vertrages.

Die Verpflichtung erlischt mit einem etwaigen Eigentumsübergang der Verkehrsanlage an die Gemeinde Rövershagen

 

Der 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag regelt den Vorhabenträgerwechsel sowie die Unterhaltung der unter Punkt C genannten Privatstraße mit öffentlichen Charakter.

 

§ 1 Änderung des Vorhabenträgers

 

Mit Unterzeichnung dieses 1. Nachtrages zum Durchführungsvertrag vom 25.01.2018 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Purkshof“ der Gemeinde Rövershagen

tritt die

 

 

pvwerk Solar Invest 5 GmbH,

Zirkusweg 2, 20359 Hamburg,

vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Christoph Koeppen

                                                                                                                              nachfolgend „Übernehmer“ genannt –

 

als Vorhabenträger in den Durchführungsvertrag vom 25.01.2018 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Purkshof“ der Gemeinde Rövershagen ein.

 

§ 2 Übertragung

 

2.1 Der Übernehmer tritt in den Durchführungsvertrag ein und übernimmt sämtliche Rechte und

Pflichten aus diesem Vertrag. Der Übernehmer und die Gemeinde nehmen die Übertragung

an.

Die Übertragung tritt mit Unterzeichnung dieses 1. Nachtrages durch alle Parteien nach Beschlussfassung in der Gemeindevertretung Rövershagen in Kraft.

 

2.2 Die Beschlüsse zur Verlängerung der Fristen gem. § 4 des Durchführungsvertrages bis zum

31.08.2020 behalten Ihre Gültigkeit und Wirkung.

 

2.3 Es besteht Einigkeit zwischen allen Parteien, dass der Durchführungsvertrag zwischen der

Gemeinde und dem Übernehmer fortgesetzt wird.

 

2.4 Mit Abschluss diese 1. Nachtrages zum Durchführungsvertrag durch Unterzeichnung aller Parteien wird die EnBW GmbH als bisheriger Vorhabenträger aus der Haftung gegenüber der Gemeinde entlassen.

 

 

§ 3 Fortgeltung

 

Alle übrigen Vorschriften des Durchführungsvertrages gelten fort.

 

 

§ 4 Ergänzung des Durchführungsvertrages

 

Der Durchführungsvertrag wird um die Verpflichtung des Übernehmers/Vorhabenträgers ergänzt, den verkehrstechnisch erforderlichen Anschluss der Erschließungsstraße an das Plangebiet von der L22 aus, für den Teil der Straße, der die Funktion einer öffentlichen Verkehrsanlage übernimmt, gelegen auf dem Flurstück 26/12 der Flur 2 Gemarkung Purkshof, gem. Straßen- und Wegegesetz

herzustellen und für die Dauer der Betreibung der Anlage zu unterhalten.

Details zur Umsetzung werden in einem Vor-Ort-Termin nach Abschluss des 1. Nachtrages mit den Verantwortlichen der Gemeinde Rövershagen bzw. dem Amt Rostocker Heide abgestimmt. Dieses Abstimmungsprotokoll wird diesem Vertrag ergänzend beigefügt und wird Bestandteil des Vertrages.

 

Die Verpflichtung erlischt mit einem etwaigen Eigentumsübergang der Verkehrsanlage an die Gemeinde Rövershagen

 

 

Hamburg, den                                                                                 Rövershagen, den                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

____________________________                         __________________     ___________________

pvwerk Solar Invest 5 GmbH                                                     Dr. Verena Schöne           Jörg Kuske

                                                                                                              Bürgermeisterin                1. Stellv. Bürgermeister

                                                                                                              Gemeinde Rövershagen