Sitzung: 22.06.2020 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage:
Ist die Errichtung eines Wohnraumanbaus mit einem Keller an das
bestehende Wohngebäude auf dem Flurstück 115/13 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen, bauplanungsrechtlich zulässig?aus bauplanungsrechtlicher Sicht
nach § 34 BauGB zu.