Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 „Schulstandort an der Köhlerstrat“

 

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 mit der Gebietsbezeichnung „Schulstandort an der Köhlerstrat“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.

Der Geltungsbereich liegt im nördlichen Bereich der Ortslage Rövershagen und umfasst den bestehenden Schulstandort westlich der Straße „Köhlerstrat“. Er wird begrenzt im Norden durch die Straße „Waldhufe“, im Osten durch die Dauerkleingärten östlich der Straße „Köhlerstrat“, im Süden durch Wiesenflächen sowie im Westen durch das Wohngebiet „Im Wiesengrund“.

Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.      Das Planungsziel besteht in der Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer Neubebauung zu schaffen um den Schulstandort „Europaschule Rövershagen“ langfristig zu sichern.

 

3.      Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Geltungsbereich des

Bebauungsplanes Nr. 13

der Gemeinde Rövershagen