Sitzung: 22.06.2020 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 „Schulstandort an der
Köhlerstrat“
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 13 mit der Gebietsbezeichnung „Schulstandort an der
Köhlerstrat“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.
Der
Geltungsbereich liegt im nördlichen Bereich der Ortslage Rövershagen und umfasst den bestehenden
Schulstandort westlich der Straße „Köhlerstrat“. Er wird begrenzt im Norden
durch die Straße „Waldhufe“, im Osten durch die Dauerkleingärten östlich der
Straße „Köhlerstrat“, im Süden durch Wiesenflächen sowie im Westen durch das
Wohngebiet „Im Wiesengrund“.
Der
Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt. Die
Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Das
Planungsziel besteht in der Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung „Schule“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer
Neubebauung zu schaffen um den Schulstandort „Europaschule Rövershagen“
langfristig zu sichern.
3.
Dieser
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
Nr. 13 der Gemeinde
Rövershagen