Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt gem. § 2 Absatz 2 Satz 2 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 28.11.2013 Herrn Fritsche ab dem 03.02.2020 (Aufwandsentschädigung wird immer für den vollen Monat gezahlt) die volle Aufwandsentschädigung eines Gemeindewehrführers in Höhe von 170,00 € bis zum Amtsantritt eines neuen Gemeindewehrführers zu zahlen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 12600.5019000.