Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die Möglichkeiten zur Anpassung der kommunalen Abgabensatzungen an das Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24. Juni 2019 (GVBl. S. 190, 191.)

(Verrentung von Beitragsforderungen, Verzinsung), geregelt in § 7 Absatz 7 KAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2019 (GVOBl. M-V S. 190) nicht in Anspruch zu nehmen.

Damit erfolgt keine Änderung/Ergänzung der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Rövershagen.