Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, die durch den Bürgermeister bereits erfolgte Kündigung der Mittagessenliefervereinbarung mit dem ASB vom 10.03.2005 (in Kraft getreten zum 01.04.2005) aufgrund der inhaltlichen Hinfälligkeit der gesamten Vereinbarung zu bestätigen.

Der Neuabschluss einer Mittagessenliefervereinbarung ist – unabhängig vom Essenanbieter – nicht erforderlich.

Da der Schulträger laut § 39 Abs. 5 Schulgesetz M-V die Möglichkeit einer Esseneinnahme für die Schüler/innen gewährleisten soll, wird für die Zukunft ein Nutzungsvertrag mit einem Essenanbieter über die Nutzung der Räumlichkeiten in „Uns Dörphus“ abgeschlossen (siehe Beschlussvorlage VBE/1398/2020/GBL) .