Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist der Neubau eines Wohngebäudes im Bungalowstil als Altenteiler Wohnung auf den Flurstücken 66/1 der Flur 1 Gemarkung Willershagen bauplanungsrechtlich zulässig?

das gemeindliche Einvernehmen auf Grundlage des § 34 BauGB für die Variante 1 (Verlängerung des Bestandsgebäudes mit Unterbrechung durch die Zufahrt zur Garage) zu erteilen.