Sitzung: 28.05.2020 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:
Ist der Neubau eines Wohngebäudes im Bungalowstil als Altenteiler Wohnung
auf den Flurstücken 66/1 der Flur 1 Gemarkung Willershagen bauplanungsrechtlich
zulässig?
das gemeindliche Einvernehmen auf Grundlage des § 34 BauGB für die
Variante 1 (Verlängerung des Bestandsgebäudes mit Unterbrechung durch die
Zufahrt zur Garage) zu erteilen.