Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich Am Umspannwerk, im Norden begrenzt durch die L182  im Süden-Osten durch das Bestandsgebäude Am Umspannwerk 3 der Gemeinde Bentwisch

1.

Die Flurstücke 23/8, 24/16, 24/17, 24/18 der Flur 4 und die bereits bebaute Teilfläche des Flurstückes 43/2 Flur 3 der Gemarkung Bentwisch sowie die Flurstücke 65/4, 66/6, 66/8, 66/10, 66/19, 68/29, 68/30, 68/33, 68/41 sowie die mit einem Gebäude bebaute Teilfläche des Flurstückes 68/70 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf sollen in den baulichen Zusammenhang des Ortes Bentwisch einbezogen werden.

Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Satz 1 Absatz 4 Nr. 3. BauGB

 

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

 

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Einbeziehung der in Nr. 1 Satz 1 genannten bereits bebauten und die unmittelbar daran anschließenden bzw. dazwischenliegenden unbebauten Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 Satz 1 Absatz 4 Nr. 3. BauGB (Einbeziehungssatzung).

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Um die mit der Satzung ermöglichten Eingriffe angemessenen auszugleichen, sollen entsprechende Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a BauGB festgesetzt werden. 

2.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).