Sitzung: 07.05.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für
den Bereich Am Umspannwerk, im Norden begrenzt durch die L182 im Süden-Osten durch das Bestandsgebäude Am
Umspannwerk 3 der Gemeinde Bentwisch
1. |
Die Flurstücke 23/8, 24/16, 24/17, 24/18 der
Flur 4 und die bereits bebaute Teilfläche des Flurstückes 43/2 Flur 3 der
Gemarkung Bentwisch sowie die Flurstücke 65/4, 66/6, 66/8, 66/10, 66/19,
68/29, 68/30, 68/33, 68/41 sowie die mit einem Gebäude bebaute Teilfläche des
Flurstückes 68/70 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf sollen in den baulichen
Zusammenhang des Ortes Bentwisch einbezogen werden. Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Satz 1 Absatz 4
Nr. 3. BauGB |
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Es werden folgende Planungsziele angestrebt: |
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Einbeziehung der in Nr. 1 Satz 1 genannten
bereits bebauten und die unmittelbar daran anschließenden bzw.
dazwischenliegenden unbebauten Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil nach § 34 Satz 1 Absatz 4 Nr. 3. BauGB (Einbeziehungssatzung). |
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Um die mit der Satzung ermöglichten Eingriffe
angemessenen auszugleichen, sollen entsprechende Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a
BauGB festgesetzt werden. |
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2. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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