Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, die Möglichkeiten zur Anpassung der kommunalen Abgabensatzungen an das Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24. Juni 2019 (GVBl. S. 190, 191.)

(Verrentung von Beitragsforderungen, Verzinsung), geregelt in § 7 Absatz 7 KAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2019 (GVOBl. M-V S. 190) in Anspruch zu nehmen.

Damit erfolgt eine Änderung/Ergänzung der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Blankenhagen

 

und

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Blankenhagen rückwirkend zum 24.06.2019 wie folgt zu ändern und zu ergänzen.

Diese 2. Änderung der Straßenbaubeitragssatzung ist auszufertigen, der Kommunalaufsicht anzuzeigen und in Kraft zu setzen.

 

 

2. Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Blankenhagen

 

Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) in der aktuellen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeinde Blankenhagen vom …… und der Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock) die folgende 2. Satzung zur Änderung und Ergänzung der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Blankenhagen vom 17.09.2001 erlassen.

 

 

§ 1 Änderung und Ergänzung

 

Der § 10 - Veranlagung, Fälligkeit -

Wird wie folgt ergänzt:

 

Vor dem 1. Satz wird das Absatzzeichen „(1)“ eingefügt.

 

Der § 10 wird um Absatz 2. ergänzt.

(2) Auf Antrag kann der Beitrag bzw. die Vorausleistung, ab einer Beitragshöhe von 500,00 € die Höhe ist von der Gemeinde festzulegen, in eine Schuld umgewandelt werden, die in höchstens zehn Jahresleistungen zu entrichten ist. Bei Veräußerung des Grundstücks oder des Erbbaurechts wird der Beitrag in voller Höhe des Restbetrags fällig.

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese 2. Satzungsänderung der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Blankenhagen in der Fassung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung, rückwirkend zum 24.06.2019, in Kraft.