Sitzung: 11.05.2020 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, die Möglichkeiten zur Anpassung der kommunalen
Abgabensatzungen an das Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24.
Juni 2019 (GVBl. S. 190, 191.)
(Verrentung von Beitragsforderungen, Verzinsung), geregelt in § 7 Absatz
7 KAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005
(GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 24. Juni 2019 (GVOBl. M-V S. 190) in
Anspruch zu nehmen.
Damit erfolgt eine Änderung/Ergänzung der Straßenbaubeitragssatzung der
Gemeinde Blankenhagen
und
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die
Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Blankenhagen rückwirkend zum 24.06.2019
wie folgt zu ändern und zu ergänzen.
Diese 2. Änderung der Straßenbaubeitragssatzung ist auszufertigen, der
Kommunalaufsicht anzuzeigen und in Kraft zu setzen.
2. Satzung zur
Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Blankenhagen
Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(KV MV) in der aktuellen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeinde
Blankenhagen vom …… und der Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde
(Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock) die folgende 2. Satzung zur Änderung
und Ergänzung der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Blankenhagen vom
17.09.2001 erlassen.
§ 1 Änderung und
Ergänzung
Der § 10 - Veranlagung, Fälligkeit -
Wird wie folgt ergänzt:
Vor dem 1. Satz wird das Absatzzeichen „(1)“ eingefügt.
Der § 10 wird um Absatz 2. ergänzt.
(2) Auf Antrag kann der Beitrag
bzw. die Vorausleistung, ab einer Beitragshöhe von 500,00 € die Höhe ist von
der Gemeinde festzulegen, in eine Schuld umgewandelt werden, die in höchstens
zehn Jahresleistungen zu entrichten ist. Bei Veräußerung des Grundstücks
oder des Erbbaurechts wird der Beitrag in voller Höhe des Restbetrags fällig.
§ 2 Inkrafttreten
Diese 2. Satzungsänderung der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde
Blankenhagen in der Fassung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung,
rückwirkend zum 24.06.2019, in Kraft.