Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 1 „Obstwiese“ hinsichtlich der für die Einfriedung zu verwendende Materialarten (Holzzaun, Drahtzaun in Verbindung mit Bepflanzung oder eine Einfriedung aus Hecke) nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 Absatz 3 LBauO M-V zu und erteilt die Befreiung für den Einsatz von Stabmatten als Einfriedung und Einfahrt-/Eingangstor entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Gemarkung Blankenhagen, Flur 2, Flurstück 5/45.