Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage

Ist die Errichtung eines Schleppdaches für Heu- und Strohlagerung und als Unterstellmöglichkeit für Rinder auf dem Flurstück 89 der Flur 1 Gemarkung Cordshagen bauplanungsrechtlich zulässig?

das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (1) BauGB zu erteilen.