Sitzung: 11.05.2020 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
im Rahmen
der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der
Voranfrage
Ist die Errichtung eines Schleppdaches für Heu- und Strohlagerung und als
Unterstellmöglichkeit für Rinder auf dem Flurstück 89 der Flur 1 Gemarkung
Cordshagen bauplanungsrechtlich zulässig?
das gemeindliche Einvernehmen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (1) BauGB zu erteilen.