Sitzung: 11.05.2020 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 9 der Flur 2 Gemarkung Mandelshagen
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach
§ 35 (2) BauGB zu.
Zwar handelt es sich um eine Bebauung im
Anschluss an das letzte, den vorhandenen Bebauungszusammenhang definierende
Wohngebäude, der Vorhabenstandort liegt jedoch innerhalb der im
Flächennutzungsplan ausgewiesenen MI-Fläche.
Damit reduziert sich die Vorbildwirkung nur auf
das unmittelbar angrenze Flurstück 10 der Flur 2 Gemarkung Mandelshagen,
welches nicht dazu führt, dass die Gemeinde zur städtebaulichen Ordnung der
Bebauung durch Satzungsrecht gezwungen wird.