Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 10 der Flur 2 Gemarkung Mandelshagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.

 

Zwar handelt es sich um eine Bebauung im Anschluss an das letzte, den vorhandenen Bebauungszusammenhang definierende Wohngebäude, der Vorhabenstandort liegt jedoch innerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen MI-Fläche.

Damit reduziert sich die Vorbildwirkung nur auf das unmittelbar angrenze Flurstück 9 der Flur 2 Gemarkung Mandelshagen, welches nicht dazu führt, dass die Gemeinde zur städtebaulichen Ordnung der Bebauung durch Satzungsrecht gezwungen wird.