Sitzung: 07.05.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:
Ist der Neubau eines
Einfamilienhauses imBungalowstil oder eingeschossig mitausgebautem Dachgeschos
nach Teilung des Flurstückes 80/3, Flur 1 der Gemarkung Gross Kussewitz
bauplanungsrechtlich zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen nach § 34 (2) BauGB zu
erteilen.