Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit

8 Wohnungen und 1 Büro, geplant als Ersatzneubau für das geplante Gutshaus auf den Flurstücken 8/1, 9/1 und 10/1 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 ( 1) BauGB zu erteilen.

 

Das Gebäude wird als Ersatzbau für das Bestandsgebäude (ehem. Gutshaus) beantragt.

Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Häschendorf und ist dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen.

Geplant ist nach Abriss des Bestandsgebäudes die Errichtung eines gleichartigen Gebäudes als Ersatzbau.

Den Darstellungen des vorliegenden Antrages folgend, nehmen diese die Geschossigkeit und die Kubatur des Bestandsgebäudes in einem Maß auf, welches auch eine Sanierung im Bestand zur Folge gehabt haben könnte.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ein Vorhaben, was sich als Ersatzbau in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (es erfolgt keine maßgebliche Änderung), die überbaute Grundstücksfläche entspricht der ursprünglichen Bebauung, das Gebäude dient der Wohnnutzung (bis auf ein Büro) – der Ersatzbau entspricht nach Art und Maß der baulichen Nutzung dem Ursprungsgebäude und der Ersatzbau erhält in modernerer Art und Weise diese Einmaligkeit des Gutshauscharakters als hervorgehobenes Gebäude in der Ortslage Häschendorf.

Die Erschließung ist gesichert. Die Ver- und Entsorgung (z.B. Müll, Brennstoff, Ab- und Schmutzwasser) ist über öffentliche Zuwegungen zu sichern. Die Gemeindevertretung beschließt, ihr Stellungnahme um den Hinweis zu ergänzen, dass Ferienwohnungen und Monteurwohnungen auszuschließen sind.