Sitzung: 04.05.2020 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage: Ist der
Neubau eines EFH nach Rückbau der Bestandsgebäude auf dem Flurstück 25/4 der
Flur 2 Gemarkung Mönchhagen bauplanungsrechtlich zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) in Verbindung mit § 35 (4)
BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.