Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist der Neubau eines EFH nach Rückbau der Bestandsgebäude auf dem Flurstück 25/4 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen bauplanungsrechtlich zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) in Verbindung mit § 35 (4) BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.