Sitzung: 20.04.2020 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 die
Gemeinden und Ämter nach § 1 Absatz 3 Satz 1 und § 2 Absatz 2 KommStEG M-V von
dem Sitzungszwang für Beschlussfassungen gemäß §§ 29, 30, 31, 35, 36, 135 und
136 der Kommunalverfassung M-V zu befreien, Gebrauch zu machen.
Die möglichen Beschlussfassungen der nächsten
Sitzungen sollen im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden, um auf
Präsenzsitzungen zu verzichten. Das gilt ebenfalls für die Empfehlungen der
beratenden Ausschüsse. Der
Bürgermeister wird beauftragt, als gesetzlicher Vertreter der kommunalen
Körperschaft, gegenüber dem Städte- und Gemeindetag M-V den Beitritt zum Antrag
auf Standardbefreiung zu erklären.
Diese Entscheidung gilt befristet bis zum
Außerkrafttreten der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur
Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in
Mecklenburg-Vorpommern vom 03.April 2020 (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung –
SARS-CoV-2-BekämpfV).