Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 die Gemeinden und Ämter nach § 1 Absatz 3 Satz 1 und § 2 Absatz 2 KommStEG M-V von dem Sitzungszwang für Beschlussfassungen gemäß §§ 29, 30, 31, 35, 36, 135 und 136 der Kommunalverfassung M-V zu befreien, Gebrauch zu machen.

Die möglichen Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen sollen im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden, um auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Das gilt ebenfalls für die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse. Der Bürgermeister wird beauftragt, als gesetzlicher Vertreter der kommunalen Körperschaft, gegenüber dem Städte- und Gemeindetag M-V den Beitritt zum Antrag auf Standardbefreiung zu erklären.

 

Diese Entscheidung gilt befristet bis zum Außerkrafttreten der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern vom 03.April 2020 (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV).