Sitzung: 20.04.2020 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 die
Gemeinden und Ämter nach § 1 Absatz 3 Satz 1 und § 2 Absatz 2 KommStEG M-V von
dem Sitzungszwang für Beschlussfassungen gemäß §§ 29, 30, 31, 35, 36, 135 und
136 der Kommunalverfassung M-V zu befreien, Gebrauch zu machen.
Die möglichen Beschlussfassungen der nächsten
Sitzungen sollen im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden, um auf
Präsenzsitzungen zu verzichten. Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des
Haupt- und Finanzausschusses sowie für die Empfehlungen der beratenden
Ausschüsse. Der Bürgermeister
wird beauftragt, als gesetzlicher Vertreter der kommunalen Körperschaft,
gegenüber dem Städte- und Gemeindetag M-V den Beitritt zum Antrag auf
Standardbefreiung zu erklären.
Diese Entscheidung gilt befristet bis zum
Außerkrafttreten der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur
Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in
Mecklenburg-Vorpommern vom 03.April 2020 (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung –
SARS-CoV-2-BekämpfV).