Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeindevertretung Gelbensande stimmt dem Bauantrag für die Um- und Erweiterungsbauten zum Anbau von Personenaufzügen und Balkonen an den vorhandenen Wohngebäuden auf den Flurstücken 30/15 und 29/6 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

Die Errichtung der geplanten Zufahrt zu den ebenfalls neu geplanten Stellplätzen auf dem 30/15 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande, lehnt die Gemeindevertretung aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab und stellt keine Genehmigung für die Sondernutzung für eine Zufahrt in Aussicht.

 

Begründung zur Ablehnung:

Das Anlegen einer Zufahrt sowie Stellplätze im „Hofbereich“ entsprechen nicht der Eigenart der näheren Umgebung. Es fügt sich nicht in das Umfeld ein. Die Hofbereiche sind geprägt durch Grünflächen, Wäschetrockenplätze sowie Aufenthaltsbereiche der Anwohner/Kinder außerhalb der Verkehrswege.

In der Regel sind die Schlafräume zu dieser Hofseite ausgerichtet.

 

Auf Grund der Anordnung der Wohnblöcke würde sich durch den PKW-Verkehr, der die Parkplätze anfährt, dass Ein- und Aussteige, verbunden mit dem Türenschlagen der PKW eine Geräuschkulisse ergeben, die schalltechnisch in den Innenhöfen „gefangen“ ist und zu einer erheblichen Belastung der Ruhezone führen würde.

 

Die Verkehrsanbindung der betreffenden Wohnblöcke erfolgt durch die Ringstraße Rosinenberg/Heidering jeweils vor den Wohnblöcken. Die öffentlichen vorhandenen Parkplätze sind als Längstparkplätze bzw. im rechten Winkel zur Verkehrsfläche angeordnet.

Die 4 geplanten behindertengerechten Parkplätze könnten giebelständig zum Rosinenberg 18 mit direkter Anbindung an die Verkehrsfläche errichtet werden.

Der Zugang von den Stellplätzen zu den barrierefreien Aufzügen ist dort über einen barrierefreien Zugang zu den Aufzügen realisierbar.

Den nicht so attraktiven Wegebeziehungen zu den Aufzügen im Hofbereich kann begegnet werden, indem der ursprüngliche Durchgang im Bereich zwischen Rosinenberg 15 und 16 wieder geöffnet wird.

So entstehen kurze Wegebeziehungen zu den Aufzügen ohne die Ruhe in den Hinterhöfen zu stören.

 

Des Weiteren sei darauf verwiesen, dass eine Zustimmung hinsichtlich der Zufahrt und Stellplätze solche bodenrechtlichen Spannungen auslöst, dass dies für die Gemeinde ein städtebauliches Planungserfordernis nach sich ziehen würde, um die städtebauliche Ordnung zu regeln.