Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 die Gemeinden und Ämter nach § 1 Absatz 3 Satz 1 und § 2 Absatz 2 KommStEG M-V von dem Sitzungszwang für Beschlussfassungen gemäß §§ 29, 30, 31, 35, 36, 135 und 136 der Kommunalverfassung M-V zu befreien, Gebrauch zu machen.

 Die möglichen Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen sollen im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden, um auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sowie für die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, als gesetzliche Vertreterin der kommunalen Körperschaft, gegenüber dem Städte- und Gemeindetag M-V den Beitritt zum Antrag auf Standardbefreiung zu erklären.

 

Diese Entscheidung gilt befristet bis zum Außerkrafttreten der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern vom 03.April 2020 (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV).