Sitzung: 20.04.2020 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 die
Gemeinden und Ämter nach § 1 Absatz 3 Satz 1 und § 2 Absatz 2 KommStEG M-V von
dem Sitzungszwang für Beschlussfassungen gemäß §§ 29, 30, 31, 35, 36, 135 und
136 der Kommunalverfassung M-V zu befreien, Gebrauch zu machen.
Die
möglichen Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen sollen im schriftlichen
Umlaufverfahren durchgeführt werden, um auf Präsenzsitzungen zu verzichten. Das
gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sowie für
die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, als gesetzliche Vertreterin der
kommunalen Körperschaft, gegenüber dem Städte- und Gemeindetag M-V den Beitritt
zum Antrag auf Standardbefreiung zu erklären.
Diese Entscheidung gilt befristet bis zum
Außerkrafttreten der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur
Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern
vom 03.April 2020 (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV).