Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, für den Bauantrag: „Nutzungsänderung von gewerblich genutztem Werkstattgebäudes zur altersgerechten Wohnung, der bisherige Lagerbereich bleibt für die Firma bestehen“ auf dem Flurstück 16/6 der Flur 3, Gemarkung Bentwisch bauplanungsrechtlich zulässig? das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.