Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:

Ist nach Abbruch des alten Wirtschaftsgebäudes am gleichen Standort der Neubau eines neuen Wirtschaftsgebäudes mit Werkstatt, Garage und Lager auf dem Flurstück 39/2 der Flur 1 Gemarkung Klein Bentwisch bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen nach § 35 (2) BauGB zu erteilen.