Sitzung: 26.03.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:
Ist nach Abbruch des alten Wirtschaftsgebäudes am gleichen Standort der
Neubau eines neuen Wirtschaftsgebäudes mit Werkstatt, Garage und Lager auf dem
Flurstück 39/2 der Flur 1 Gemarkung Klein Bentwisch bauplanungsrechtlich
zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen nach § 35 (2) BauGB zu
erteilen.