Sitzung: 26.03.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt dem Antrag auf isolierte
Abweichung zur Überschreitung der GRZ um 0,08 im Geltungsbereich des B-Planes
Nr. 22 auf dem Flurstück 43/116 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch nach § 67 Absatz
3 LBauO M-V in Verbindung mit nach § 31 BauGB
mit folgender Begründung zu:
- Die Vorbildwirkung erstreckt sich nur auf das gegenüberliegende
gleichgeschnittene Baugrundstück.
- Damit bleiben die Grundzüge der Planung gewahrt.
- nachbarschützende Belange werden nicht berührt werden, da die Auffahrt
bereits angelegt, und keine negativen Auswirkungen nachgewiesen sind.
- Durch das Anlegen eines Besucherparkplatzes auf dem eigenen Grundstück
wird die Verkehrssituation in diesem Bereich entlastet.