Sitzung: 23.03.2020 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den folgenden Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Rövershagen:
1. |
Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rövershagen soll eine 7. Änderung im Parallelverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6, für den Bereich Purkshof, durchgeführt werden. |
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Es werden folgende
Planungsziele angestrebt: |
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Darstellung einer
Sondergebietsfläche auf der bisher dargestellten Grünfläche zur Erweiterung
der vorhandenen Sondergebietsfläche. Auf dieser Grundlage soll die
zukünftige Weiterentwicklung des touristischen Standortes erfolgen. |
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Darstellung und Erweiterung der
Stellplatzflächen entlang der Bundesstraße 105 auf der bisherigen
landwirtschaftlichen Fläche. Mit der zukünftigen Nutzung des
erweiterten Sondergebietes ist auch eine mögliche Erhöhung notwendiger
Stellplätze zu berücksichtigen. |
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Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen auf Grund des Wegfalls einzelner Sondergebiets- und Verkehrsflächen im nördliche Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 6. |
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2. |
Die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Bereithaltung des Vorentwurfs
zu jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung durchgeführt werden. Die
Öffentlichkeit ist dabei über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
zu unterrichten. |
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3. |
Zur
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie
nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2
BauGB gleichzeitig von der Planungsabsicht zu unterrichten, um Stellungnahme
zu bitten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. |
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4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB), wenn die Einsichtnahme der
Unterlagen im Amt Rostocker Heide gewährleistet ist. |
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