Sitzung: 06.02.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Beschluss 1:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde
Klein Kussewitz beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:
3.975,55 € Pflicht
zur Bildung einer Rückstellung nach § 35 GemHVO
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 13
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 2:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde
Klein Kussewitz stellt
den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Rostocker Heide am 18.09.2019 und
am 28.10.2019 geprüften Jahresabschluss der ehemaligen Gemeinde Klein Kussewitz
zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 4.525.048,65 € und einem
Jahresüberschuss in Höhe von 186.104,51 € fest.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 13
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Klein Kussewitz entlastet den Bürgermeister
der ehemaligen Gemeinde Klein Kussewitz vorbehaltlos für das Haushaltsjahr
2017.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 13
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Beschluss 4:
Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt, dass die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Klein Kussewitz auf den im Amt Rostocker Heide vorliegenden Unterlagen beruht. Die Vollständigkeitserklärung konnte nicht unterzeichnet werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 13
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 5:
Die Gemeindevertretung Bentisch beschließt, sämtliche mit der Erstellung der Jahresrechnung Klein Kussewitz 2017 entstandenen Kosten im Amt Rostocker Heide, insbesondere für den Arbeitsaufwand, sind dem Amt Carbäk in Rechnung zu stellen, da das Amt Carbäk vertraglich zur Erbringung der Leistung verpflichtet war.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 15
davon anwesend: 13
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0