Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungs- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 für das Wohngebiet „Hasenheide“, westlich des Hotels „An der Hasenheide“ und nördlich des Eigenheimgebietes am Sportplatz

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Bentwisch soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Eine Teilfläche im Nordwesten des Plangebietes mit einer Größe von ca. 1.300 m² soll in eine private Grünfläche „Hausgärten“ geändert werden, ohne dass dort bauliche Anlagen errichtet werden dürfen. Die Randbegrünung des Gebietes mit dem vorhandenen Soll bleibt erhalten.   

 

2.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.

Den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3, erster Halbsatz BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.