Sitzung: 06.02.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2602/2020/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Aufstellungs- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des
B-Planes Nr. 4 für das Wohngebiet „Hasenheide“, westlich des Hotels „An
der Hasenheide“ und nördlich des Eigenheimgebietes am Sportplatz
1. |
Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Bentwisch soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Eine Teilfläche im Nordwesten des Plangebietes mit einer Größe von ca. 1.300 m² soll in eine private Grünfläche „Hausgärten“ geändert werden, ohne dass dort bauliche Anlagen errichtet werden dürfen. Die Randbegrünung des Gebietes mit dem vorhandenen Soll bleibt erhalten. |
2. |
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
3. |
Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
4. |
Den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3, erster Halbsatz BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. |