Sitzung: 06.02.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: VBE/2601/2020/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den folgenden
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 21 für das
Wohngebiet westlich der L 182 / Stralsunder Straße
und nördlich des Hotels „An der Hasenheide“
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. |
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Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben: |
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6 |
E.DIS AG, |
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8 |
Warnow-Wasser- und Abwasserverband, |
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11 |
Gemeinde Mönchhagen, |
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14 |
Gemeinde Rövershagen. |
Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden: |
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2 |
StALU Mittleres Mecklenburg, |
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4 |
Nordwasser GmbH, |
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5 |
Stadtwerke Rostock AG, |
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7 |
HanseGas GmbH, |
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9 |
WBV Untere Warnow – Küste, |
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10 |
Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock, |
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12 |
Gemeinde Broderstorf, |
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13 |
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, |
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15 |
Gemeinde Poppendorf. |
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Die eingegangenen Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlage geprüft: |
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1 |
Straßenbauamt Stralsund, |
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3 |
LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung, |
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3 |
LK Rostock, untere Naturschutzbehörde, |
2. |
Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage (6 Seiten) ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
3. |
Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 21, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. |
5. |
Die Begründung wird gebilligt. |
6. |
Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen. |