Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 21 für das Wohngebiet westlich der L 182 / Stralsunder Straße

und nördlich des Hotels „An der Hasenheide“

 

 

1.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

 

Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

6

E.DIS AG,

 

8

Warnow-Wasser- und Abwasserverband,

 

11

Gemeinde Mönchhagen,

 

14

Gemeinde Rövershagen.

 

 

Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden:

 

2

StALU Mittleres Mecklenburg,

 

4

Nordwasser GmbH,

 

5

Stadtwerke Rostock AG,

 

7

HanseGas GmbH,

 

9

WBV Untere Warnow – Küste,

 

10

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock,

 

12

Gemeinde Broderstorf,

 

13

Hanse- und Universitätsstadt Rostock,

 

15

Gemeinde Poppendorf.

 

 

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlage geprüft:

 

 

1

Straßenbauamt Stralsund,

 

3

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung,

 

3

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde,

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage (6 Seiten) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 21, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.