Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt den Anträgen auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gewerbegebiet Bentwisch konkret für das Grundstück Am Campus 13 sowie Heydeweg 5 für die geplanten Erweiterungen der Gewerbebetriebe, welche durch  

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 3 auf dem Flurstück 137/92

-       Ausgleich des Verlustes durch Realkompensation an anderer Stelle oder durch Abbuchung von einem Ökokonto

-       Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche in die überbaubaren Grundstücksflächen des GE 3 durch Schließen der Baugrenzen im Norden und im Süden des Baugebietes

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 12, südlich des Regenrückhaltebeckens, zugunsten einer Gewerbegebietsfestsetzung,

-       Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche im GE 12 in die überbaubaren Grundstücksflächen durch Änderung der Baugrenzen

-       Ausgleich des Kompensationsdefizits durch Realkompensation an anderer Stelle oder durch Abbuchung von einem Ökokonto.

möglich wird, zu.

 

Die Gemeinde Bentwisch ist von allen Kosten des Änderungsverfahrens, weiterer sich daraus ergebene Leistungen und den Kosten für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen frei zu halten.

In die Änderung ist außerdem die Änderung bzw. Erweiterung eine textliche Festsetzung zur Zulässigkeit von nicht freistehenden Werbeanlagen zu Lasten der Antragsteller aufzunehmen.