Sitzung: 06.02.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2597/2020/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt den
Anträgen auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gewerbegebiet Bentwisch
konkret für das Grundstück Am Campus 13 sowie Heydeweg 5 für die geplanten
Erweiterungen der Gewerbebetriebe, welche durch
- Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 3 auf dem Flurstück
137/92
- Ausgleich des Verlustes durch Realkompensation an anderer Stelle oder
durch Abbuchung von einem Ökokonto
- Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche in die überbaubaren
Grundstücksflächen des GE 3 durch Schließen der Baugrenzen im Norden und im
Süden des Baugebietes
- Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 12, südlich des
Regenrückhaltebeckens, zugunsten einer Gewerbegebietsfestsetzung,
- Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche im GE 12 in die überbaubaren
Grundstücksflächen durch Änderung der Baugrenzen
-
Ausgleich des Kompensationsdefizits durch
Realkompensation an anderer Stelle oder durch Abbuchung von einem Ökokonto.
möglich wird, zu.
Die Gemeinde Bentwisch ist von allen Kosten des
Änderungsverfahrens, weiterer sich daraus ergebene Leistungen und den Kosten
für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen frei zu halten.
In die Änderung ist außerdem die Änderung bzw.
Erweiterung eine textliche Festsetzung zur Zulässigkeit von nicht freistehenden
Werbeanlagen zu Lasten der Antragsteller aufzunehmen.