Sitzung: 06.02.2020 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:
Ist die Nutzungsänderung der bestehenden Scheune in Wohnraum auf den
Flurstücken 23/1 und 32 der Flur 1 Gemarkung Klein Bentwisch
bauplanungsrechtlich zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen nach § 35 (2) BauGB zu
erteilen.