Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:

Ist die Nutzungsänderung der bestehenden Scheune in Wohnraum auf den Flurstücken 23/1 und 32 der Flur 1 Gemarkung Klein Bentwisch bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Einvernehmen nach § 35 (2) BauGB zu erteilen.