Sitzung: 03.02.2020 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
legt fest, ab sofort die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr
Rövershagen wie Sondervermögen nach § 64 (4) der Kommunalverfassung M-V zu
behandeln.
Die Einnahmen und Ausgaben sind schlüssig und
mit Nachweis zu kontieren. Die Kameraden entscheiden innerhalb des
Wehrvorstandes für welche Veranstaltungen/ Anlass Geld in welcher Höhe benötigt
wird. Die entsprechende Summe kann eigenständig durch ein festgelegtes Mitglied
der Freiwilligen Feuerwehr Rövershagen nach Anmeldung im Amt als Vorschuss
abgeholt werden. Nach jeder Veranstaltung/jedem Anlass erfolgt die Abrechnung
ebenfalls bei der Kasse im Amt. Die daraus resultierenden Anordnungen werden
durch den Sachbearbeiter für die Freiwillige Feuerwehr Rövershagen rechnerisch
und durch den Abteilungsleiter sachlich richtig gezeichnet.
Anordnungsberechtigter sind der Wehrleiter und bei Abwesenheit der stellv.
Wehrleiter oder die Bürgermeisterin.