Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen legt fest, ab sofort die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Rövershagen wie Sondervermögen nach § 64 (4) der Kommunalverfassung M-V zu behandeln.

 

Die Einnahmen und Ausgaben sind schlüssig und mit Nachweis zu kontieren. Die Kameraden entscheiden innerhalb des Wehrvorstandes für welche Veranstaltungen/ Anlass Geld in welcher Höhe benötigt wird. Die entsprechende Summe kann eigenständig durch ein festgelegtes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Rövershagen nach Anmeldung im Amt als Vorschuss abgeholt werden. Nach jeder Veranstaltung/jedem Anlass erfolgt die Abrechnung ebenfalls bei der Kasse im Amt. Die daraus resultierenden Anordnungen werden durch den Sachbearbeiter für die Freiwillige Feuerwehr Rövershagen rechnerisch und durch den Abteilungsleiter sachlich richtig gezeichnet. Anordnungsberechtigter sind der Wehrleiter und bei Abwesenheit der stellv. Wehrleiter oder die Bürgermeisterin.