Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist nach Teilung des Grundstückes der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 6/22 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen, bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.