Sitzung: 03.02.2020 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage:
Ist nach Teilung des Grundstückes der Neubau eines Einfamilienhauses auf
dem Flurstück 6/22 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen, bauplanungsrechtlich
zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.